BlickWECHSEL Ausgabe Nr. 7

Ausgabe Nr. 7

Jetzt ist es soweit: am 20.06.2024 (gerade am Weltflüchtlingstag) haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten in ihrer Konferenz beschlossen: bundesweit (alle Bundesländer, egal von wem sie regiert werden, sind damit einverstanden) soll demnächst eine Bezahlkarte für alle Flüchtlinge eingeführt werden, egal, wo sie leben, ob in der Wohnung, im Wohnheim oder in einer Sammelunterkunft … Von der Bezahlkarte werden auf Bundesebene mehrere hunderttausend Flüchtlinge betroffen sein. Auch bei uns im Landkreis Diepholz werden mindestens einige tausend Flüchtlinge davon betroffen sein, mit Ausnahme der privilegierten ukrainischen Flüchtlinge; aber eben alle anderen, beispielsweise aus Afghanistan, Elfenbeinküste, Georgien, Irak, Iran, Libanon, Russische Föderation, Türkei, Simbabwe, Syrien …

Worum geht es bei den seit Tagen geführten Diskussionen um die Einführung der Bezahlkarte für die Flüchtlinge?

Wir erleben leider seit mehreren Jahrzehnten eine Ausgrenzungspolitik im Allgemeinen gegen sozial schwache Gruppen in der Gesellschaft; hierbei aber besonders gegen Flüchtlinge. Lediglich einige positive Entwicklungen, wie beispielsweise die Anwerbung von (qualifizierten) Fachkräften, sind in dieser Hinsicht zu begrüßen.

Die seit Jahrzehnten besonders von konservativen und rassistischen Kreisen entfachten öffentlichen Diskussion über die Flüchtlinge hören einfach nicht auf: mal sind sie „Vergewaltiger“, mal sind sie „Kriminelle“, mal sind sie „Asylschmarotzer“, mal betreiben sie „Asylmissbrauch“, mal fördern sie die „Schlepperbanden“ mit den Überweisungen ihrer Leistungen in die Herkunftsländer, mal wandern sie als „Sozialschmarotzer“ in die Sozialsysteme Deutschlands, mal haben sie eine „verächtliche Haltung gegenüber Frauen“, mal sind sie gefährliche „islamische Fundamentalisten“ usw. Diese Liste rassistischer Äußerungen könnte man kontinuierlich fortsetzen … Ziel all dieser rassistischen Zuschreibungen ist es, die Gesetze so zu ändern, dass Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge entrechtet, ausgegrenzt, diskriminiert, und rassistisch behandelt werden.

1993 – also vor 31 Jahren (!) – trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hier in Deutschland in Kraft. Damit haben wir faktisch eine Sondergesetzgebung im sozialen Rechtsbereich für Flüchtlinge. Dieses ausgrenzende Gesetz wurde damals extra für AsylbewerberInnen eingeführt, u.a. mit fast den gleichen Argumenten wie heute.  Mit diesem Gesetz wurde damals schon das Sachleistungsprinzip und das Gutscheinprinzip eingeführt: Jahre lang mussten die AsylbewerberInnen z.B. aufgrund des Gutscheinprinzips unter allen möglichen Diskriminierungen leiden. Auch schon damals wurden geringe Barauszahlungen von den sozialen Leistungen durch das Gutscheinprinzip begründet. Damals wie heute erhalten die Flüchtlinge im Vergleich zu den Hartz-IV-BezieherInnen ca. 30 Prozent weniger Sozialleistungen. Auch damals schon wurden den Flüchtlingen unberechtigt Gutscheine und / oder Bargeldauszahlungen gestrichen. Auch damals schon dachte man, dass dadurch Deutschland für Flüchtlinge nicht mehr attraktiv sein wird und sie deshalb nicht mehr nach Deutschland kommen werden.

Und schon damals hat man sich geirrt, so, wie man sich auch heute irrt. Denn 99 % der Flüchtlinge, die damals in den 90er Jahren, als bereits die „Sondergesetzgebung Asylbewerberleistungsgesetz“ in Kraft war, u. a.  aus den Gebieten Ex-Jugoslawiens nach Deutschland kamen, taten dies nicht wegen der seitens der deutschen Regierung gezahlten Deutschen Mark, sondern deswegen, weil sie durch serbische Faschisten in Bosnien, Albanien etc. genozidiert wurden. Auch heute kommen beispielsweise die syrischen Flüchtlinge nicht wegen der „vielen“ Euro, die hierzulande immer noch 30 Prozent unter dem Regelsatz des sogenannten „Bürgergeld“ liegt, sondern weil sich viele weder auf der Seite des Machthabers Assad noch auf der Seite irgendwelcher undemokratischer oppositioneller Gruppen am Bürgerkrieg in Syrien beteiligen möchten, weil niemand Militärdienst in der Assad – Armee in Syrien leisten möchte.

Auch schon damals kamen zum Beispiel Frauen aus dem Iran oder Irak nicht wegen des Geldes nach Deutschland, sondern weil die dort herrschenden barbarischen politischen Islamisten den Frauen jegliches Selbstbestimmungsrecht genommen hatten: z.B. arbeiten mit Männern, Schulbesuch von Kindern, Zwangsheirat, moderne Kleidung; dafür gibt es sogar unzählige Anerkennungsbescheide vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die aus diesen Ländern geflohenen Frauen.

Die Flüchtlinge kommen nach Deutschland, weil es in Deutschland eine perfekte Rechtstaatlichkeit und Sicherheit gibt und Frieden herrscht. Da es in fast allen südosteuropäischen EU – Ländern null Möglichkeiten gibt, einen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, für ihre Kinder zum dortigen Schulsystem zu bekommen, bleiben sie nicht in Bulgarien, Griechenland und Rumänien. Da sie in Bulgarien als Frau missbraucht, als Mann gefoltert werden, bleiben sie nicht dort und setzen ihre Flucht fort. Auch familiäre Beziehungen, die man seit eh und je nach Deutschland hat, führen dazu, dass Deutschland als Zielland von vielen Flüchtlingen ausgesucht wird.

Wie in der Vergangenheit verfolgt man auch heute das Ziel, durch die immer restriktiver werdenden Gesetzgebungen zu erreichen, dass sich keine Flüchtlinge mehr auf den Weg nach Deutschland machen: Deutschland soll für AsylbewerberInnen möglichst unattraktiv sein. Doch durch eine Absenkung der für Asylsuchende vorgesehenen Leistungen, der Einführung einer Bezahlkarte, Verschärfung der Bestimmungen zu weiteren Kürzungen oder sogar zur Streichung der Sozialleistungen und gleichzeitig noch Kosten in der Verwaltung sparen, wird man das durch diese Politik nicht erreichen.

Der Wunsch, dass die Flüchtlinge nicht nach Deutschland kommen sollen, die Einstellung, dass sie hier in Deutschland nicht herzlich willkommen, wird nicht aufgehen. Denn ein Nichtankommen der Flüchtlinge in Deutschland ist nur möglich durch die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, zum Beispiel: kein Waffenhandel und -verkauf, keine Partnerschaften mit Diktatoren, Vernichtung der Armut, Verhinderung der Kriege … –

AsylantragstellerInnen (Aufenthaltsgestattete) und geduldete Flüchtlinge sind in Deutschland nicht nur dem restriktiven Asylbewerberleistungsgesetz unterworfen, sondern mehreren Sonderregelungen, z.B.:

  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eingeschränkt. Für Menschen, die aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ wie beispielsweise Georgien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Ghana usw. kommen, werden kaum Arbeitserlaubnisse erteilt.
  • AsylbewerberInnen können ihren Wohnort nicht wechseln; auch ihre Wohnung können sie nicht frei wählen. Für sie ist meist eine Unterbringung in Flüchtlingswohnheimen in abgelegenen Gegenden außerhalb der Gemeinden und Städte vorgesehen.
  • Das Recht auf Familienzusammenführung gibt es für AsylbewerberInnen sowieso nicht; der Artikel 6 des Grundgesetzes „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ gilt für sie nicht.
  • Ansprüche auf Sozialleistungen wie Kindergeld, Elterngeld etc. haben sie nicht.
  • Durch die neueren rechtlichen Änderungen erhalten Flüchtlinge jetzt die im Vergleich zum „Bürgergeld“ um ca. ein Drittel geringeren Leistungen nach dem AsylbLG für mindestens 36 Monate (zuvor waren es 18 Monate).
  • Während der Dauer dieses Leistungsbezuges dürfen Flüchtlinge z.B. ihre kranken Kinder nicht sofort zum Arzt bringen. Zuerst müssen sie sich bei dem für sie zuständigen Sozialamt melden und dort einen Krankenschein ausstellen lassen. Dieser gilt dann nur für akute Behandlungen.
  • Aufgrund der unsicheren aufenthaltsrechtlichen Situation, aber auch aufgrund der Erlebnisse in den Herkunftsländern und auf der Flucht verschlechtert sich immer mehr ihre Gesundheitssituation, z.B. durch Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2012 entschieden, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nicht der Logik des Grundgesetzes Artikel 1 Abs. 1 „Die Würde des Menschen unantastbar…“ entspricht.

All diese rechtlichen Verschärfungen für Flüchtlinge im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht in den letzten Jahren und Monaten sowie die restriktive Migrations- und Flüchtlingspolitik werden sich anscheinend in den nächsten Jahren fortzusetzen, z.B. durch die Auslagerung des Asylverfahren in Transit- und Drittstaaten, Abschiebung der Flüchtlinge in Drittstaaten, Verschärfung der Grenzkontrollen, Errichtung von Bundesausreisezentren, weitere Verschärfungen für ausreisepflichtige Flüchtlinge  sowie Verschärfungen bei der Familienzusammenführung; vielleicht sogar deren Aussetzung.

Scheinbar stark motiviert durch den rassistischen Parolen und Stereotypen über Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge ist zu befürchten, dass weitere und noch restriktivere Gesetze folgen werden. –

Leider wissen auch wir – selber Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge – aus unserer solidarischen Arbeit, dass es Menschen gibt, die eines der großartigsten Menschenrechte, nämlich den Art. 16a GG „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, zu ihren eigenen Zwecken missbrauchen.

Auch wir wissen von Fällen, wo Mörder, Faschisten als einstige Generäle in ihren Herkunftsländern Dörfer verbrannt, demokratische Oppositionelle in Gefängnisse gebracht, gefoltert haben und dennoch über das Asylrecht hier in Deutschland in Sicherheit leben dürfen ohne für ihre schrecklichen Taten zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir uns schon die Frage, wie sinnhaft eine Anhörung im Rahmen eines Asylverfahrens sein kann, in der nach der Farbe der Nationalflagge eines Herkunftslandes gefragt wird, aber keine Frage dazu fällt, welche Menschenrechtsorganisationen es im Herkunftsland gab bzw. gibt, ob Kontakte dazu bestanden haben bzw. bestehen. Bei einem politisch motivierten Asylgesuch kann man von gerade zu 100 Prozent davon ausgehen, dass die betroffene Person eine solche Frage sehr genau beantworten kann.

In diesem Zusammenhang fragen wir uns weiter, ob und in wieweit DolmetscherInnen, die zu den Anhörungen hinzugezogen werden, über Kenntnisse der politischen Situation in dem entsprechenden Herkunftsland haben. –

Mit der Bezahlkarte soll mehrheitlich in den verschiedenen Bundesländern eine monatliche Bargeldauszahlung in Höhe von max. 50,00 € für jede volljährige Person bzw. dem Flüchtling möglich sein. Der Rest der Sozialleistung ist dann für bargeldloses Bezahlen (Guthaben auf der Bezahlkarte) vorgesehen. Damit sollen grundsätzlich alle Waren zur Bedarfsdeckung bezahlt werden. Dies gilt in der Regel für die drei Jahre, in denen man die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.

Eine Überziehung der Bezahlkarte ist nicht möglich.

So, wie sich damals mit der Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes Armut unter den Flüchtlingen verbreitete, wird sich jetzt dieser Verarmungsprozess mit der Einführung der Bezahlkarte noch mehr verstärken.

Mit diesem Instrument setzt man die Ungleichbehandlung der Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund und die Nichtachtung der Menschenwürde der Flüchtlinge fort, was unserem vorbildhaften Grundgesetz widerspricht.

Vergleicht man die Situation der Flüchtlinge bezüglich des Selbstbestimmungsrechtes mit beispielsweise der Situation queerer Menschen in Deutschland, so kann man feststellen, dass man mit Stolz darauf blicken kann, dass queere Menschen hier in allen Fragen ihrer Lebensführung das Selbstbestimmungsrecht zuerkannt bekommen haben. Flüchtlingen hingegen wird ohne Bedenken ihr Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf einen selbstbestimmten Umgang mit dem ehedem wenigen Geld, dass sie als Sozialleistung erhalten, verwehrt.

Während es fast Jeder und Jedem in unserer Gesellschaft möglich ist Überweisungen von dem eigenen Konto zu tätigen, ist dies Flüchtlingen, auch innerhalb Deutschlands, nicht möglich.

Flüchtlinge sind jedoch im Rahmen ihres Asylverfahrens auf eine rechtsanwaltliche Vertretung angewiesen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn sie wenigstens eine Teilzahlung (die selbst bei solidarischen Rechtsanwältinnen und -anwälten weit über 50 Euro liegt) machen können.

Durch die Bezahlkarte wird den Flüchtlingen somit die Möglichkeit, sich rechtlich gegen die Entscheidungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch gegen die zuständigen Ausländerbehörden zu vertreten, genommen. Vielleicht steckt ja gerade eine solche Absicht dahinter, dass die Flüchtlinge sich rechtlich nicht vertreten lassen sollen, rechtlos sein sollen, damit sie so schnell wie möglich dieses Land wieder verlassen?

Durch die Begrenzung der Barauszahlung und die stark eingeschränkten Zahlungsmöglichkeiten der Bezahlkarte wird die soziale, sprachliche, kulturelle, politische und gesellschaftliche Integration und Teilhabe in die Gesellschaft für die Flüchtlinge verhindert:

  • vielleicht möchten sie mit ihren Kindern ein Schwimmbad besuchen, aber das Geld reicht nicht, weil sie – ganz abgesehen von der passenden Badebekleidung – sich den Eintritt nicht leisten können; vielleicht möchten sie sich eine politische Tageszeitung aus dem Herkunftsland am Bahnhofskiosk kaufen, um zu verfolgen, was dort passiert, können es sich aber nicht leisten; vielleicht möchten sie sich das Handyguthaben aufladen, um in Kontakt mit ihrer Familie, ihren Freunden zu bleiben oder um mit einer Sprach-App kommunizieren zu können oder einen online-Kurs zu machen, aber es werden dringend andere Sachen benötigt und das Geld reicht nicht mehr …
  • Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte im Falle einer Krankheitssituation können nicht bezahlt werden.
  • Die Bezahlkarte diskriminiert und möchte Flüchtlinge unter starker Kontrolle halten, auch finanziell. Wer weiß, vielleicht ist ja schon vorgesehen, anhand der Bezahlkarte zu prüfen, ob damit auch wirklich „notwendige“ Anschaffungen gemacht und anderenfalls Leistungen gekürzt werden?
  • Mit der Bezahlkarte wird dem Schwarzmarkt Tür und Tor geöffnet.
  • Durch die Bezahlkarte werden Einkäufe beispielsweise in Second-Hand-Läden, auf Flohmärkten verhindert.
  • Durch die Bezahlkarte wird es Schülerinnen und Schülern nicht möglich sein, sich mit Schulfreundinnen und -freunden auf ein Eis, einen Kaffee zu treffen; der Eintritt zu kostenpflichtigen öffentlichen Toiletten wird zum „Luxus“.

Nicht zuletzt wollen wir anmerken, dass fast alle Menschen in Deutschland eine Bankkarte (Girokarte) haben, auch Flüchtlinge haben eine solche, auf die jeden Monat die Leistungserbringer (hier die Sozialämter) sowieso die Leistungen überweisen. Wozu also ist diese zweite Karte, fragen wir uns? Vielleicht einfach deswegen, damit die Flüchtlinge ein weiteres Ausgrenzungsgefühl bekommen sollen, das signalisiert: ihr seid anders, gehört nicht zum „System“ und deshalb gelten für euch andere Regeln! –

Wie viele andere Menschenrechtsorganisationen, Institutionen, demokratisch geprägte Menschen fordern auch wir die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Und wir fordern auch die sozialrechtliche Gleichstellung von Geflüchteten mit allen anderen sozialbedürftigen Menschen in Deutschland! Anstatt rechte Ideologien und Propaganda zu übernehmen, muss man sich für die Verbesserung der sozialen, kulturellen, sprachlichen gesellschaftlichen Situation der Sozialbedürftigen und der Flüchtlinge hierzulande einsetzen!

…, weil sowohl das Asylbewerberleistungsgesetz als auch die darunter eingeführte Bezahlkarte u.a. gegen die Artikel unserer Verfassung verstoßen:

  • „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. …“

Dieses Recht wird für die Flüchtlinge weiter ausgehöhlt.

  • Weiterhin verletzt das Gesetz und die Bezahlkarte das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes,
  • Es verletzt das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,
  • Der Artikel 1 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung wird durch die Einführung der Bezahlkarte verletzt!

Asylrecht ist ein Menschenrecht

und dies steht den Verfolgten zu, egal aus welchem Land sie stammen!

Dieses Menschenrecht zu schützen und sich dafür einzusetzen, ist auch eine Aufgabe der säkular demokratisch geprägten Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund in Deutschland.

Verfasser: Rahmi Tuncer, Vorsitzender von Mosaik – Pro Asyl für den Landkreis Diepholz e.V., Juni 2024

Herausgeber:

mosaik – Pro Asyl
für den Landkreis Diepholz e.V.
Kontakt: Rahmi Tuncer
E-Mail: info@mosaik-transkulturell.de
Mobil: +49 152 02955320

In Kooperation mit:

Anatolisches Bildungs- und Beratungszentrum Bremen e. V.

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