BlickWECHSEL – Ausgabe Nr. 1

Ausgabe Nr. 1

AUFRUF ZU EINER STRUKTURIERTEN INTEGRATION
DER HIER LEBENDEN MENSCHEN AUS BULGARIEN
IN UNSERE GESELLSCHAFT!!!

Bestandsaufnahme der aktuellen sozialen, gesellschaftlichen und rechtlichen Situation bulgarischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen

Zu allererst möchten wir auf folgendes hinweisen: all das, was wir hier beschreiben, begründet sich auf unsere Gespräche im Rahmen der hauptamtlichen und solidarischen Beratung und Betreuung bulgarischer Staatsangehöriger bzw. stützt sich auf unsere eigene Recherchearbeit in unseren Vereinen. Demzufolge erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund des klassischen Anwerbeabkommens, beginnend in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, und der Flüchtlingsbewegungen in den vergangenen Jahrzehnten zu einer international geprägten „bunten Republik“ geworden und unsere Gesellschaft zu einer transnationalen Gesellschaft; auch wenn manche damit ihre Problem haben, womit nicht nur rassistische Kreise gemeint sind.

Mit der Einwanderung von Flüchtlingen und Migrant*innen sowohl aus den EU-Ländern (besonders aus Bulgarien und Rumänien) als auch aus den sogenannten Drittstaaten (meist im Rahmen der Familienzusammenführung oder durch offizielle Flüchtlingsaufnahme – Programme von Bund und Ländern oder durch einen Antrag auf Asyl) hat eine Migrationsbewegung stattgefunden, von der fast alle Städte, Gemeinden und selbst die kleinsten Dörfer auf dem Lande betroffen sind und alle
Städte, Gemeinden und Dörfer in vielerlei Hinsicht (vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht) profitieren.

Während man sich vielerorts für die soziale, gesellschaftliche, politische und rechtliche Lage einiger „auserwählter“ Migranten- und Flüchtlingsgruppen (z.B. Syrer) besonders interessiert und auch einsetzt, gibt es – abgesehen von ein paar einzelnen Personen und einige wenige Beratungsstellen – kaum jemanden beziehungsweise kaum eine Beratungsstelle, die sich im gleichen Maße für die rechtlichen, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Belange bulgarischer Staatsangehöriger engagiert.

Mit welcher Bevölkerungsstruktur und welchen Problemlagen haben wir es bei den bulgarischen Staatsangehörigen zu tun?

Zunächst möchten wir anmerken, dass uns genaue Zahlen (darunter auch „Illegale“) der in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen lebenden bulgarischen Staatsangehörigen nicht vorliegen – auch nicht über sogenannte „Illegale“.

Dennoch können wir sagen, dass insgesamt mehrere Tausend (einschließlich Familienangehöriger) in den beiden Bundesländern leben. Und in unseren Beratungen in den beiden Bundesländern haben wir es mit mindestens 1.000 Bulgaren (Ehepartner*innen und Kinder mitgezählt) zu tun. Darunter sind alle Altersgruppen vertreten. Auch allein lebende junge und ältere (oft kranke) Frauen und Männer sind dabei.

Viele bulgarische Staatsangehörige leben in den „typischen“ Stadtteilen mit einer großen Anzahl sozial und ökonomisch unterprivilegierter Menschen, wie beispielsweise im Stadtteil Lehe/Bremerhaven oder in den Stadtteilen Gröpelingen, Hemelingen, Osterholz – Tenever/Bremen. Und im benachbarten Bundesland Niedersachsen in ebensolchen Stadtteilen in Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück … oder in ländlichen Regionen, wie zum Beispiel im Landkreis Diepholz, überwiegend im Südkreis wie Wagenfeld, Diepholz und in der Samtgemeinde Lemförde und Barnstorf, Barver, Rehden oder im Landkreis Vechta. Doch unabhängig davon, in
welchem Bundesland, Landkreis oder in welcher Stadt sie auch wohnen: grundsätzlich unterscheidet sich ihre Situation in vielerlei Hinsicht nicht in
den Bereichen, in denen wir recherchiert haben.

Das Besondere unter den bulgarischen Staatsangehörigen, die jedenfalls im norddeutschen Raum leben, ist deren Volkszugehörigkeit: denn der überwiegende Teil dieser Menschen gehören zu den ethnischen Minderheiten in Bulgarien: Roma, Türken, Pomaken…

Da vor allem Roma aber auch Minderheiten wie Türken und Pomaken in Bulgarien verfolgt wurden, waren sie schon damals vom Bildungssystem, vom Arbeitsmarkt, vom Gesundheitssystem … ausgeschlossen. Fast 90 % haben keinen schulischen und/oder beruflichen Abschluss. Diejenigen, die während der sogenannten „sozialistischen Ära“ aufgewachsen sind, haben zumindest die Grundschule besucht. Höhere Schulabschlüsse sind sehr selten; besonders unter Frauen. Deshalb üben auch die meisten lediglich sogenannte „Helfertätigkeiten“ aus.

Viele der hier in (Nord-)Deutschland lebenden Bulgar*innen waren in der Landwirtschaft oder in der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie als einfache Arbeiter und Arbeiterinnen tätig.

Unter ihnen befinden sich sowohl Christen als auch Muslime.

Sie sprechen kaum Deutsch. Ganz wenige können sich in der Alltagssprache verständigen.

In ländlichen Gegenden arbeitet der überwiegende Teil der bulgarischen
Arbeitnehmer*innen in der Fleischindustrie, vor allem in Schlachtbetrieben und in der Regel über Zeitarbeitsfirmen. Einige arbeiten auch in der Landwirtschaft in Familienbetrieben als Melker oder zu Sommermonaten als Erntehelfer beispielsweise bei der Spargel- oder Erdbeerernte.

In größeren Städten finden sie eher Arbeit (auch meist Helfertätigkeiten) bei Firmen, Restaurants und Bäckereien alteingesessener Migranten, hin- und wieder auch als Helfer im Bau oder als Reinigungskräfte.

Einige Bulgaren haben zuvor bereits in anderen Bundesländern wie Bayern, Baden Württemberg oder Nordrhein Westfalen gearbeitet.

WICHTIG: Ländliche Gegenden mit kleinen Betrieben, darunter zum Beispiel Familienbetriebe in der Landwirtschaft, werden auch in Zukunft in Deutschland ohne Bulgaren, Rumänen etc. nicht existieren können.

Von folgenden Problembereichen sind die bulgarischen Staatsangehörigen seit Beginn der CORONA – Pandemie besonders betroffen:
Aufgrund unserer Recherchen sind sie in der Regel nicht in der Lage, nach einer Kündigung ihren Arbeitslosengeld I – Antrag selber zu stellen – weder eigenständig auszufüllen, geschweige denn online bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Gründe dafür sind das Nichtvorhandensein von Deutschkenntnissen oder lediglich geringe Deutschkenntnisse, keine Kenntnisse im Umgang mit dem Internet, keine entsprechende Hardware wie Laptop oder ein PC.

Anträge auf Arbeitslosengeld I oder auf Arbeitslosengeld II, die in der Beratung und Betreuungsarbeit mit bulgarischen Staatsangehörigen „auftauchen“, wurden meist falsch ausgefüllt. Mit dem Ausfüllen der Anträge hatten die Betroffenen sogenannte Dolmetscher gegen Bezahlung beauftragt, die jedoch die Anträge augenscheinlich selber nicht richtig verstehen und deshalb auch falsch oder lückenhaft ausfüllen.
So zum Beispiel steht in dem Antrag auf Arbeitslosengeld I folgende Frage: „Ich werde alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um meine Beschäftigungs-losigkeit zu beenden“. Hier muss man entweder „ja“ oder „nein“ kreuzen. Da man das nicht richtig versteht, was damit gemeint ist, kreuzen manche durch Anraten der „Dolmetscher“ hier mit „nein“ an. Das hat zur Folge, dass der Antrag nicht bewilligt wird, weil der zuständige Sachbearbeiter beziehungsweise die zuständige Sachbearbeiterin davon ausgeht, dass man ja nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und damit den Anspruch auf ALG I verwirkt.

Oder zum Beispiel diese Frage: „Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken“ wird meist von alleinerziehenden Frauen mit kleinen Kindern falsch verstanden, so dass sie auch hier „ja“ ankreuzen, obwohl dies nicht der Fall ist. Auch in diesem Fall führt dies dazu, dass der ALG I – Antrag nicht bewilligt wird.

Ein letztes Beispiel: „Ich habe, mein(e) Ehegatte/in, mein(e) Lebenspartner/in hat mindestens ein leibliches Kind, angenommenes Kind oder Pflegekind“. Auch hier muss man „ja“ oder „nein“ ankreuzen. Da man Begriffe wie „leibliches“ und „angenommenes Kind“ nicht unbedingt kennt, werden bei dieser Frage sehr oft falsche Angaben gemacht.

Die Folge der fehlerhaften Antragstellungen ist, dass die Bearbeitungszeit der Anträge sehr viel mehr Zeit in Anspruch nimmt, die Antragsteller*innen sehr lange auf Leistungen warten müssen und sich daraus weitere folgenschwere Probleme für die Betroffenen ergeben:

  • Wegfall des Krankenversicherungsschutzes und damit Entstehung enorm hoher Kosten (erst recht, wenn ein Krankheitsfall eintritt);
  • Zahlungsverzug beispielsweise bei der Miete, den Nebenkosten, der GEZ, Handygebühren usw.
  • Anhäufung von teilweise immensen Schulden, die die Menschen in die„Inkasso-Falle“ treiben oder in die Arme unseriöser Darlehensgeber (Wucherer);
  • schlimmstenfalls Verlust der Wohnung;

Oft kommt es auch vor, dass die Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsbescheinigungen für Arbeitslosengeldbezug nicht rechtzeitig einreichen; dadurch kommt es zu verzögerten Bewilligungen.
Auch hier sind die Folgen vorbestimmt: die Verschuldung der betroffenen Person (und damit auch der gesamten Familie) und/oder die Ablehnung des Antrages durch die Agentur für Arbeit, weil der/die Antragsteller*in den sogenannten „Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist“.

Auch bei der Beantragung von Kindergeld gibt es immer wieder Probleme, sowohl beim Ausfüllen als auch bei der Beschaffung der Unterlagen (Geburtsurkunde, Schulbescheinigung, Kind wohnhaft in Bulgarien …). So zum Beispiel gibt es gesetzliche Grundlagen, wonach für Kinder, die in Bulgarien leben, ihre Eltern aber in Deutschland arbeiten, Kindergeld geleistet wird.

Viele ältere Frauen (aber auch einige Männer) sind erkrankt, in manchen Fällen schon fast ein Pflegefall. Daher müssen Anträge zur Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt werden. Dieses Recht und überhaupt unser Gesundheitssystem kennt keiner der bulgarischen Staatsangehörigen.

Die Wohnungen, in denen diese Menschen leben, sind in vielen Fällen gesundheitsgefährdend und oftmals total überteuert, man könnte sagen „unmenschlich“. Wir haben Wohnungen gesehen, die keinen Strom haben, Schimmelbildung an Decken und Wänden. Die Menschen leben in völlig beengten Verhältnissen. Manchmal leben sogar drei Generationen mit 6 Personen in einer Wohnung, die für zwei Personen ausgerichtet ist, weil keine Wohnungen zu angemessenen Preisen zu finden sind; jedenfalls nicht für diesen Personenkreis.

Einkommenssteuerklärungen werden für ca. 250,00 € von irgendwelchen geldgierigen, unseriösen Personen ausgefüllt, die sich damit überhaupt nicht auskennen.

Die Ausländerbehörde prüft immer wieder das sogenannte Freizügigkeitsrecht, was zu großer Sorge um „Bleiben oder Nichtbleiben“ führt. Auch hier fehlt es an Aufklärung über die tatsächliche rechtliche Lage.

Es gibt immer mehr von Gewalt betroffene Frauen mit kleinen Kindern, deren zukünftiger Aufenthalt in Deutschland meist von den Ehemännern beziehungsweise Lebenspartnern abhängt. Denn sie haben oft nicht gearbeitet, waren Hausfrauen, beschäftigt mit der Kindererziehung, sodass sie kaum in den Genuss des Freizügigkeitsrechtes gelangen, weil sie einfach „keinen Arbeitnehmerstatus haben“, sagen die meisten Ausländerbehörden.

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, ist die Verständigung auf Deutsch in kaum einen Fall möglich oder sehr begrenzt möglich. Warum also nicht Zeiten von Arbeitslosigkeit dafür nutzen, einen Integrationskurs zu machen? Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilnahme, wie wir das von anderen Migranten und Flüchtlingen kennen, aber EU – Bürger*innen können eine Zulassung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten, wenn sie zum Beispiel zu geringe Deutschkenntnisse haben oder besonders integrationsbedürftig sind.

Wir haben mehrere Frauen treffen können, die sehr gerne einen solchen Sprachkurs machen würden. Uns ist jedoch kein einziger Fall bekannt, in dem ein Jobcenter oder eine Agentur für Arbeit darüber aufgeklärt oder jemanden dazu verpflichtet hat (was ja im Rahmen einer besseren Integration sowohl möglich als auch sinnvoll wäre). In der Regel steht in den üblichen Eingliederungsvereinbarungen lediglich der Satz, dass sich die entsprechende Person darum selbst bemühen muss.

Ein großes Problem, was allerdings bulgarische Staatsangehörige selbst zu vertreten haben, liegt auch darin, dass oftmals notwendige Unterlagen nicht vollständig sind. Auch dies führt zu Problemen in vielerlei Hinsicht.

Was muss man also tun?
Als erster Schritt wäre es sehr zu begrüßen, wenn sich die Regeldienste generell den Migranten allgemein öffnen würden (Stichwort „interkulturelle Öffnung der Regeldienste“).

Ein weiterer Schritt, der ebenfalls unter den Begriff der interkulturellen Öffnung der Regeldienste fällt, wäre die Mitarbeiterstrukturen in den Regeldiensten dahingehend zu verändern, dass mehr Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund in den Regeldiensten zur Selbstverständlichkeit werden (mindestens zu dem Anteil, der sich in der deutschen Gesellschaft widerspiegelt, das heißt mindestens 25 %). Dies
wird jedoch mindestens innerhalb der nächsten zehn Jahre in vielen Bundesländern nicht der Fall sein.

Gewiss ist allerdings, dass die Migrationsbewegung aus Bulgarien nicht aufhören wird, sondern sogar aufgrund der EU – Verpflichtungen, der starken Nachfrage der Wirtschaft nach billigen Arbeitskräften aus Bulgarien usw. fortbestehen bleibt. Man erinnere sich an die verzweifelte Suche nach Arbeiter*innen für die Spargel- und Erdbeerernte in diesem Jahr 2020 auch und besonders in Niedersachsen.

Ob Bulgaren oder Menschen aus anderen EU – Ländern: für sie alle als EU Bürgerinnen gelten aufgrund ihrer EU – Zugehörigkeit die gleichen Rechte hierzulande wie für Deutsche; auch wenn „Einheimische“ dies nicht immer akzeptieren möchten. Und dieses Wissen über ihre Rechte (und Pflichten) als EU-Bürgerinnen hier in Deutschland, über unsere Rechtsstaatlichkeit, über das Wahlsystem (in 2021 finden neben der Bundestagswahl auch Kommunalwahlen in Niedersachsen statt, an denen
EU-Bürger*innen teilnehmen dürfen), über das Funktionieren unserer Verwaltung und, und, und … muss ihnen vermittelt werden, und zwar zu Beginn ihres Lebens hier in Deutschland, respektive in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen, … und zwar in ihrer Muttersprache. Und sie müssen dann in die Lage versetzt werden, im Laufe der nächsten Jahre ihre Rechte selbst einzufordern: Dazu müssen wir als Hauptamtliche, Ehrenamtliche, solidarische Kreise, Demokraten etc. aus der Basis
beitragen!!!

Daher ist unser Vorschlag:

Die Durchführung von muttersprachlich begleiteten Willkommenskursen für Menschen aus Bulgarien zur Verbesserung ihrer rechtlichen, sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebenssituation bzw. einen speziellen – den örtlichen Gegebenheiten angepassten – Integrationsplan nur für bulgarische Staatsangehörige.

Die Durchführung eines modellhaften Willkommenskurses, an dem zunächst zentrale Personen (mit einem besonderen Einfluss) aus der jeweiligen Community teilnehmen, um notwendige Inhalte eines solchen Kurses zu erarbeiten.

Aus der solidarischen Beratung und Betreuung erachten wir folgende Themen für wichtig, die in einer einfachen verständlichen Sprache (keine Akademiker-Sprache) vermittelt werden sollten:

– Wie ist das Aufenthaltsrecht für EU – Staatsangehörige geregelt?
– Was muss ein Arbeitsvertrag beinhalten?
– Wie ist die Krankenversicherung in Deutschland geregelt?
– Wie, wo und mit welchen Unterlagen stelle ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld I und II?
– Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Elterngeld zu bekommen?
– Wie, wo und mit welchen Unterlagen stelle ich einen Antrag auf Kindergeld und Kinderzuschlag?
– Wo finde ich einen vernünftigen Sprachkurs?
– Was muss mein Mietvertrag beinhalten?
– Wo und warum bezahle ich Radio-, Fernsehgebühren?
– Was mache ich, wenn ich Schulden habe?
– Wie ist es mit der Schulpflicht der Kinder?
– …
In einem solchen Willkommenskurs sollte es auf jeden Fall nicht um folgende Inhalte gehen, die unter der Sprachhülse „Integration – Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland“ in manchen Büchern – wahrscheinlich mit mehreren hunderttausend Euro Bundesgeldern gefördert – als „wichtige Beiträge zur Integration“ thematisiert werden, wie beispielsweise:

„In Toiletten gibt es meist Toilettenpapier. … Toilettenpapier wird in der Toilette entsorgt, nicht in dem Mülleimer neben der Toilette. … Man sollte die Toilette sauber und trocken hinterlassen. Deshalb sollte die Toilette im Sitzen benutzt werden. Das Händewaschen nach dem Toilettengang ist aus hygienischen Gründen üblich. … Deutsche schütteln sich oft die Hände, bei der Begrüßung, beim Verabschieden oder wenn man neu in einer Gruppe… Wenn jemand darum bittet, allein gelassen zu werden, sollte man dies akzeptieren. … Häufig findet man in Deutschland Döner. Das ist eine Brottasche, gefüllt mit Salat und Kebabfleisch. … In Deutschland gibt es viele günstige Discounter (z.B. ALDI, LIDL oder Penny) und etwas teurere Supermärkte (z.B. REWE und EDEKA), die alle sämtliche Produkte für den alltäglichen Bedarf anbieten. … „ (aus: Strautmann, Michael (Hrsg.): „Ankommen – Eine Orientierungshilfe für das Leben in Deutschland“, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 2015).

Mit einer derartigen eurozentrischen Denkweise ist keine gleichberechtigte Integrationsarbeit vor Ort möglich. Denn dieser Ansatz geht direkt von dieser leider sehr allgemein verbreiteten Denkweise aus: „Wir Europäer (sind) zivilisiert …“ und „die Anderen sind nicht zivilisiert“; was bedeutet: „Also dann muss man Ausländer hierzulande erst einmal zivilisieren und dann integrieren.“

Unsere Willkommenskurse, deren Inhalte aus unserer praktischen Arbeit mit bulgarischen Staatsangehörigen resultieren, sollen auf jeden Fall muttersprachlich begleitet sowie verpflichtend für mindestens ein Familienmitglied sein und in regelmäßigen Abständen in den jeweiligen Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen durchgeführt werden; und zwar deswegen, weil an diesen Orten der Sitz verschiedener Ämter und Behörden ist und dort „Politik gemacht“ wird. Und damit man als Ausländer*in endlich ein Gefühl hat, auf der Verwaltungsebene willkommen zu sein.

Ziel dieser Willkommenskurse sollte allerdings auch sein, solidarische Kreise „wachzurütteln“ und städtische sowie kommunale Politiker*innen dazu zu bewegen, sich hinsichtlich der Integration von Menschen aus der EU Gedanken zu machen und sie für deren Problemlagen zu sensibilisieren.

Nach unserem Selbstverständnis ist es für uns ein MUSS, dass diese Kurse perspektivisch von Menschen durchgeführt werden, die aus der Zielgruppe selber kommen und daher selbst sehr genau erfahren haben, welches Wissen für eine gleichberechtigte Teilhabe notwendig ist.
Gerne unterstützen wir bei der Durchführung solcher Willkommenskurse zusammen mit unseren ausgebildeten Integrationslots*innen (von Mosaik e.V. und Pro Asyl im Landkreis Diepholz mit der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer).

Zu einem späteren Zeitpunkt sollte auch die Durchführung solcher Kurse speziell für andere Volksgruppen oder EU – Staatsangehörige angestrebt werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn dieser Vorschlag Zustimmung in der Öffentlichkeit erhält und die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen gemeinsam mit uns diese Idee für eine gute Integration bulgarischer und anderer EU – Staatsangehöriger in den Städten und Gemeinden in Bremen und in Niedersachsen unterstützen und mittragen beziehungsweise uns dabei helfen, solche Willkommenskurse in ihren Städten und Gemeinden zu organisieren.

Verfasser: Rahmi Tuncer, Dezember 2020

Herausgeber: Mosaik – für transkulturelle Bildung und Begegnung im Landkreis Diepholz e. V.

In Kooperation mit:

Anatolisches Bildungs- und Beratungszentrum Bremen e. V.

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