Die Europäische Menschenrechtskonvention und deren Auswirkung auf das Zusammenleben zwischen Migranten, Flüchtlingen und Einheimischen – eine Fotodokumentationsausstellung anlässlich ihres 70-jährigen Bestehens


In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichten sich die europäischen Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im eigenen Hoheitsgebiet und untereinander anzuerkennen. Sie regelt u.a. die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese wurde am 04.11.1950 unterzeichnet und ist in Deutschland am 03.09.1953 in Kraft getreten.
Bei der Europäischen Menschenrechtskonvention geht es u.a. um das Recht auf Leben, Verbot der Folter, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Recht auf Eheschließung, Recht auf wirksame Beschwerde etc.
Welche Bedeutung hat dieses Übereinkommen auf das Leben von Migranten und Flüchtlingen hier in Deutschland, insbesondere auf den Schutz dieser Menschenrechte und der Grundfreiheiten, und wie wirkt sich dies auf das Zusammenleben hierzulande aus?
Neben Informationen über die wichtigsten Artikel der EMRK geht es in der Ausstellung außerdem um das neue Asylsystem, was die EU mit größter Wahrscheinlichkeit Ende Dezember dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres beschließen wird, wodurch in verstärktem Maße die weitere Entrechtung von Migranten und Flüchtlinge vorgesehen ist.
All dies haben wir in unserer Fotodokumentationsausstellung mit erläuterten Texten hinsichtlich des Zusammenlebens in Deutschland zusammengestellt und in unseren Vereinsräumen präsentiert.

Veranstalter:
Anatolisches Bildungs- und Beratungszentrum e.V., Bultstr. 1, Hemelingen, Kontakt: Rahmi Tuncer, mobil: 01520 – 29 55 320 oder rahmituncer@web.de

Diese Ausstellung wurde gefördert durch

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