
Ausgabe Nr. 11
Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge sehen
SCHWARZ
für die neue Ausländerpolitik
Liebe Kolleginnen aus dem Integrations- und Flüchtlingsbereich im Landkreis Diepholz, liebe Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge,
ebenso wie andere zivilgesellschaftliche Organisationen und Personen sind auch wir der Ansicht, dass die vorherige Koalitionsregierung – die sogenannte Ampelkoalition – einige positive Reformen im Kontext Migration, Integration und Flucht in die Wege geleitet hat. In deren Folge führte dies auch schon in unserer praktischen Arbeit mit Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen zu aufenthalts- und asylrechtlichen Verbesserungen. So konnten wir beispielsweise über das Chancen -Aufenthaltsgesetz nach § 104c AufenthG und/oder den §§ 25a und 25b AufenthG mehreren hundert geduldeten Flüchtlingen in unserer praktischen Arbeit helfen, endlich eine Aufenthaltserlaubnis in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen erteilt zu bekommen. Besonders davon profitierten geduldete Flüchtlinge aus Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien Herzegowina, Elfenbeinküste, Georgien, Pakistan, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Russische Föderation, Türkei, für die vorher nie eine Aufenthaltserlaubnis in Frage gekommen war. Darauf freuen wir uns sehr! Und nicht nur wir, sondern auch die betroffenen Flüchtlinge, haben nach der Erteilung ihrer Aufenthaltserlaubnisse endlich aufgeatmet, weil sie damit ihre Integrationsbemühungen endlich unter Beweis stellen konnten.
Auch die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Jahr 2023, die Entfristung der Westbalkanregelung oder die Reform im Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 begrüßten wir mit voller Identifikation hinsichtlich der rechtlichen Änderungen; ebenso bezüglich der Erleichterungen bei der Erteilung einer Arbeitserlaubnis und – damit verbunden – den Abbau des Arbeitsverbotes, besonders für geduldete Flüchtlinge.
Gleichzeitig hat aber auch die damalige Koalitionsregierung, bestehend aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP, negative Änderungen im aufenthalts- und asylrechtlichen Bereich eingeführt: mit dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz wurden Abschiebungen erleichtert, u. a. durch unangekündigte Abschiebungen. Auch die Kontrollen an deutschen Grenzen wurden schon in ihrer Regierungszeit im September 2024 eingeführt; ebenso die Verlängerung der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 36 Monate, Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Einführung des diskriminierenden Bezahlkarten – Systems. Auch vereinfachte Wohnungsdurchsuchungen bei den Flüchtlingen, die Residenzpflicht, das Festhalten an der sogenannten „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ waren einige von vielen negativen Gesetzgebungen der alten Ampelkoalition gewesen.
Wie geht es jetzt weiter? Treten wir jetzt in eine „neue“ Phase der Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik?
Auch die jetzige Koalitionsregierung, bestehend aus SPD und CDU / CSU, möchte mit ihren bisherigen wegweisenden Ankündigungen hinsichtlich der Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik eine nichtreformistische, konservativ restriktive Linie fortsetzen bzw. sich für mindestens einen Teil der „ausländischen Bevölkerung“, darunter besonders Flüchtlinge – für eine Entrechtungs-, Ausgrenzungs- und Diskriminierungspolitik einsetzen.
Das beabsichtigte Ziel dieser Politik ist (wie dies eigentlich seit Jahren immer wieder angestrebt aber nie erreicht wird), durch Verschärfungen und Abschaffungen auf der gesetzlichen Ebene ein Ankommen von Flüchtlingen in Deutschland zu verhindern bzw. begrenzen zu können oder ganz zu unterbinden.
Aber hinsichtlich der „Fachkräfteeinwanderung“ nach Deutschland soll natürlich einiges „vereinfacht“ werden; nicht nur, weil die Wirtschaft schnelle Lösungen für den herrschenden Fachkräftemangel fordert, sondern auch weil „unter allen Parteien“ u. a. aufgrund der demographischen Entwicklung Konsens darin besteht: „… nicht diejenigen Ausländer wollen wir haben, die unsere Sozialleistungssysteme belasten, sondern hochqualifizierte, die sowohl für unsere Wirtschaft als auch für unseren Staat gut/gewinnbringend sind. Denn die Hochqualifizierten werden dann mit ihren Steuergeldern dem „Verwertungsprinzip des Kapitalismus“ entsprechend den Staat mitfinanzieren. Diese sind – so, wie es bereits auch immer in der Vergangenheit üblich war – demnächst in Deutschland herzlich willkommen. Flüchtlinge aber, egal aus welchen kriegerischen Gebieten sie stammen, sollen weiterhin entrechtet werden (mit Ausnahme der meisten Flüchtlinge aus der Ukraine), bzw. soll das vorhandene Aufenthalts- und Asylgesetz verschärft werden. Und alles, was sonst noch im rechtlichen Raum zugunsten der Flüchtlinge positiv ausgelegt werden könnte, sollte weiter in ihrer Regierungszeit beschränkt werden.
Wir werden uns im Folgenden hinsichtlich der Bewertung der „neuen“ Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik nach dem Koalitionsvertrag der neuen Regierung orientieren, bzw. unter Berücksichtigung unserer täglichen kostenlosen, solidarischen Migrations- und Integrationsarbeit unter Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen eine Analyse und Bewertung durchführen. Wir erheben hiermit keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weder hinsichtlich des Inhaltes des Koalitionsvertrags noch hinsichtlich unserer Analyse. Denn es gibt vieles zu schreiben und zu bewerten …
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD wurde unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland, 21. Legislaturperiode“ auf der Internetseite www.bundesregierung.de am 06.05.2025 veröffentlicht.
Folgende Vorhaben der neuen Regierung sind zu begrüßen und auch in der praktischen Arbeit im Rahmen unserer Möglichkeiten unsererseits zu unterstützen, auch wenn dadurch gut qualifizierten Flüchtlingen keine Möglichkeiten geboten werden:
„Dem massiven Fachkräftemangel wollen wir entgegenwirken, indem wir Arbeitsgenehmigungen für qualifizierte Fachkräfte beschleunigen.“ (S.11)
„…braucht Deutschland qualifizierte Einwanderung.“ (S.14)
„eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikation. … wir setzen uns für einheitliche Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen ein. … Wir wollen, dass Absolventinnen und Absolventen aus Drittstaaten, die in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, bei uns bleiben und hier arbeiten.“ (S.14)
Diese Vorhaben sind sehr gute, positive Entwicklungen und sind grundsätzlich zu begrüßen!
„Wir wollen ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufssprachkursen auf Dauer (S.14) absichern und in der Fläche ausbauen. Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme werden wir abbauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate reduzieren. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin – Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen.“ (S.15)
Es wäre eigentlich begrüßenswert, grundsätzlich Arbeitsverbote abzuschaffen anstatt auf maximal drei Monate zu reduzieren; denn dieses dreimonatige Arbeitsverbot existiert bereits seit einigen Jahren schon. Und in der praktischen Arbeit gibt es kaum jemanden, der oder die sofort eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in drei Monaten nach der Ankunft in Deutschland findet und aufnimmt. Abgesehen davon ist nach Asylantragstellung eine Erstorientierung geboten, um in Deutschland „anzukommen“ und sich zurechtzufinden.
Außerdem sollte unserer Meinung nach grundsätzlich für alle Flüchtlinge das Arbeitsverbot aufgehoben werden, u.a. auch für Flüchtlinge aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern und für Dublin – Fälle. Damit wäre nämlich auch das seit Jahrzehnten bestehende Vorurteil der Rassisten in unserem Land: „Ausländer wollen ja nicht arbeiten!“ vom Tisch.
Dass man in den letzten Jahrzehnten immer wieder versucht, Flüchtlinge rechtlich untereinander zu spalten bzw. sogar gegeneinander aufzuhetzen und dass wir mit „guten – bösen“ und / oder „bleiberechtigten und nicht bleibeberechtigten“ Flüchtlingen und / oder Flüchtlingen aus „sicheren Herkunftsländern“ und Flüchtlingen aus „nicht sicheren Herkunftsländern“ etc. zu tun haben, schadet sämtlichen Integrationsprozessen in Deutschland. Und dass man von den „positiven“ rechtlichen Änderungen einen Teil der Flüchtlinge grundsätzlich ausschließt, finden wir ebenfalls verkehrt, weil integrationsfeindlich: gleiches Recht für alle statt einer rechtlichen Ungleichbehandlung unter den Flüchtlingen! Deswegen lehnen wir es ab, dass es den Flüchtlingen aus Serbien nicht möglich ist, eine Arbeitserlaubnis erteilt zu bekommen, weil sie als sogenannte Nichtqualifizierte aus Serbien dem kapitalistischen Verwertbarkeitsprinzip nicht entsprechen und zudem aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland stammen.
Auch bei Dublin – Fällen muss das Arbeitsverbot aufgehoben werden. Denn auch hier klappt meist die Überstellung der Flüchtlinge an das zuständige Land nicht. Und Kommunen müssen z.B. dann aufgrund eines Arbeitsverbotes auf deren Einkommenssteuer verzichten.
„Wir werden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden“
Dass ihr hier davon ausgeht, dass es sich bei den sogenannten „zweckgebundenen Vaterschaftsanerkennungen“ um bestimmte Nationalitäten handelt, bzw. dass diese dementsprechend eine „unberechtigte Aufenthaltserlaubnis“ für Deutschland bekommen bzw. bekommen haben, finden wir – diesen Volks- und Religionsgruppen gegenüber – nicht nur im rechtlichen Sinne benachteiligend und ausgrenzend, sondern auch als eine pure rassistische Denk- und Verhaltensweise gegenüber dieser Nationalitäten (gemeint sind hier Menschen aus dem afrikanischen und asiatischen Kontinent). Deswegen fordern wir eine sofortige Streichung dieser Sätze aus eurem Koalitionsvertrag und Sprachgebrauch. Ihr leistet damit volle Argumentationshilfe für die Rassisten in ihrem Handeln. Aber auch die vom Grundgesetz geschützten familiären Rechte stellt ihr damit in Frage.
Nach dem Koalitionsvertrag steht unter dem Punkt 3: „Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration“, Seite 83 folgendes:
„.. Wir verschärfen den Kampf gegen organisierte Kriminalität und gegen Banden- und sogenannte Clankriminalität durch eine vollständige Beweislastumkehr beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft.“
Nicht nur Ihr, auch wir selber stehen seit eh und je gegen Clankriminalität, die leider heutzutage selbst in den kleinsten Städten und Gemeinden in Deutschland anzutreffen ist; und wir stehen auch gegen Clanbildung. Während manche Kreise Clanstrukturen unter dem „Deckmantel“ des Dialoges legalisieren, beziehen wir öffentlich Stellung gegen Clanstrukturen! Was viele Einheimische selber nicht zu sagen wagen, sagen wir und klären in der Öffentlichkeit auf, warum man gegen Clanbildungsprozesse und Clanstrukturen sein sollte. Nur einen einzigen Grund möchten wir euch hierfür nennen, warum wir gegen Clanbeziehungen sind: Solche Clanbeziehungen und Stammesbeziehungen waren und sind auch heute noch in unseren Herkunftsländern verantwortlich für den Stillstand eines Modernisierungsprozesses bzw. für die Stagnation von Demokratisierungsprozessen in unseren Ländern. Wir sind diejenigen, die seit mehreren Jahrzehnten säkular demokratisch geprägte Regierungen in unseren Ländern haben möchten. Auch wir sind gegen das auf Ausbeutung beruhende „erworbene“ Vermögen, unabhängig davon, ob dies über einen sogenannten Familienbetrieb, über Steuerbetrug oder über unmenschliche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen erlangt wurde, wie beispielsweise in deutschen Schlachtereien, wo fast nur EU-Bürgerinnen und -Bürger ausgebeutet werden. Und ohne die Ausbeutung dieser Menschen in der Landwirtschaft habt Ihr keinen Spargel auf euren Tellern und keine Erdbeeren auf eurem Kuchen.
Doch mit euren „Absichten“ im Koalitionsvertrag wollt ihr nicht unbedingt etwas gegen diese Ausbeutung unternehmen, sondern befördert eine verstärkte Diskussion über die „Kriminalität von Ausländern“ in der deutschen Gesellschaft und treibt damit einen Keil innerhalb der Bevölkerung zwischen „wir“ und die „Ausländer“. Damit liefert ihr eine sehr gute Argumentationshilfe für die Rassisten in diesem Land, um zwischen „Einheimischen“ und „Ausländern“ aufzuhetzen.
Weiterhin steht auf Seite 85f: „Wir treten allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt mit derselben Entschlossenheit und Konsequenz entgegen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogenem Extremismus oder Linksextremismus“.
Auch wir stehen seit eh und je für das Grundgesetz unserer Bundesrepublik Deutschland und lehnen jegliche Formen von Nationalismus und Faschismus ab; egal ob von einheimischer oder ausländischer Seite. Ebenso lehnen wir jegliche Formen des politischen Islam ab; in der öffentlichen Diskussion scheuen wir uns auch nicht davor, bei jeder Gelegenheit politisch islamisch geprägte Faschisten dafür verantwortlich zu machen, dass aufgrund deren Ideologie und deren Unterdrückung von Andersdenkenden und Andersgläubigen in unseren Ländern sich keine Demokratisierungsprozesse entwickeln können.
Nicht wir sind diejenigen, die sich unter dem Motto „Förderung des Dialoges“ mit denen zusammen an einen Tisch setzen bzw. auf Bundesebene mit ihnen Bündnisse eingehen oder sogar deren sogenannte „Integrationsarbeit – soziale Arbeit“ im Namen des interkulturellen und interreligiösen Dialogs fördern. Wir sind diejenigen, die immer wieder in der Öffentlichkeit „schreien“, dass unser demokratisches Asylrecht der Welt keine Fluchtmöglichkeit für Mörder, Folterer, Dörfer verbrennende Generäle etc. aus unseren Herkunftsländern anbieten sollte. Wir fordern ebenfalls, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sich u.a. auch vermehrt der Aufgabe stellen sollte, solche Personen zu identifizieren und diese an die Staatsanwälte weiterzuleiten bzw. dafür zu sorgen, dass diese vor Gericht gestellt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Als Beispiel verweisen wir auf den Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main im Juni 2025 gegen einen syrischen Arzt. Dieser Mörder und Folterer wurde aufgrund seiner Taten (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mord) sehr begrüßenswerter Weise zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
„Mit Vereinen und Verbänden, die von ausländischen Regierungen oder mit ihnen verbundenen Organisationen gesteuert werden und die beziehungsweise deren Mitglieder oder deren Strukturen von Verfassungsschutzämtern beobachtet werden, wird es keine Zusammenarbeit geben. Wir führen eine Pflicht zur Offenlegung der Finanzierung dieser Vereine und Verbände ein und überwachen diese.“
Diese Maßnahme, sollte sie denn auch umgesetzt werden, begrüßen wir ausnahmslos! Hoffentlich wird sie dazu führen, dass endlich manche Bundestags-, Landtagsabgeordnete und / oder Kommunalpolitiker*innen verschiedener Parteien in den Städten und Gemeinden damit aufhören werden, sich an von solchen Vereinen, Verbänden oder Einzelpersonen, die diesen angehören, organisierten und durchgeführten sogenannten interkulturellen und interreligiösen Treffen nicht mehr teilnehmen. Somit könnten diese Kreise nicht mehr in der Integrationsarbeit unter dem Motto „Dialog vor Ort“ legalisiert werden. Obwohl in Deutschland seit eh und je zigtausende Bücher, Broschüren, Texte (europäische Intellektuelle sind ja im Schreiben, Forschen etc. unübertroffen) zu diesen Vereinen veröffentlicht und deren Verbindungen zu einem antidemokratischen Weltbild sehr schön dargelegt wurden und weiterhin werden, nehmen trotzdem nach wie vor sowohl sogenannte antirassistische, sozialdemokratisch geprägte als auch national konservative Kreise an den „vielfältigen sozialarbeiterischen Aktivitäten“ dieser Vereine teil, die sogar durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge „gefördert werden“. In Zeiten des stetig wachsenden Alltagsrassismus macht es sich scheinbar gut, „Toleranz und den Willen zur Förderung von Integration“ nach außen darzustellen. Der richtige Weg wäre unserer Meinung nach, sich mit dem unorganisierten Teil der Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund zu solidarisieren. Dazu gäbe es genug Möglichkeiten, mit in den Gemeinden und Stadtteilen existierenden unorganisierten Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund, die u.a. auch mit kirchlichen Einrichtungen gemeinsam arbeiten. Wir sind fest davon überzeugt, selbst in dem kleinsten Dorf unserer Heimat Deutschland trifft man immer wieder säkular demokratisch geprägte Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge, wenn man es möchte.
„… Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.“ (Seite 86)
Hier vermissen wir, dass nicht explizit erwähnt wird, dass dieser Dialog insbesondere mit säkular demokratisch geprägten unorganisierten Kräften mit Migrations- und Fluchthintergrund, zugehörig zu verschiedenen Religionen, vor Ort zu fördern ist. Und wir vermissen eine klare Absage jedweder Förderung von Organisationen, Vereinen, einzelnen Personen, von denen bundesweit bekannt ist, dass sie den politisch islamisch geprägten Dachverbänden angehören. Dass Fördermittel fast nur an große sogenannte Dachverbände verteilt werden, die z.B. in den ländlichen Gegenden, nicht unbedingt existieren bzw. „zum Schein“ existieren, hilft der Integrationsarbeit überhaupt nicht. Diese Förderung führt sogar dazu, dass sich säkular demokratische Kräfte aufgrund der Legalisierung politischer Islamisten aus Protest in der Öffentlichkeit aus der Integrationsarbeit zurückziehen.
Unter dem Punkt 3.3. Migration und Integration von Seite 92 bis 97 steht ganz genau, wie negativ bzw. den Wünschen von denen „da oben“ entsprechend, die zukünftige Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik in den nächsten Jahren funktionieren wird:
Man gibt zu: „Deutschland ist ein weltoffenes Land und wird es auch bleiben“. Als ein sehr stark exportorientiertes Land kann Deutschland nicht ohne Weltöffnung funktionieren, weder im Sinne der Wirtschaft noch im Sinne der Freizügigkeit und auch nicht ohne Zuwanderung aus dem Ausland. Wer soll denn ohne Bosnierinnen die alten Einheimischen pflegen und wer soll denn im Bausektor Malerarbeiten machen, wenn keine Albaner da sind? Oder welcher Arzt mit welcher nationalen Zugehörigkeit soll in deutschen Krankenhäusern an den Wochenenden arbeiten? Deswegen bekennt man sich ja dazu, dass wir ein „einwanderungsfreundliches Land bleiben“ wollen und deswegen möchten sie „eine qualifizierte Einwanderung“ haben. Da nach Meinung der „da oben“ angeblich viele unqualifizierte Ausländer*innen nach Deutschland kommen, um vom „schönen deutschen Sozialsystem zu kassieren“, möchten „die da oben“ „Migration ordnen und steuern und die irreguläre Migration wirksam zurückdrängen“ bzw. „begrenzen“, obwohl sie ganz genau wissen, dass die Einwanderung nach Deutschland überwiegend auf legalem Wege erfolgt; dazu gibt es im Aufenthaltsgesetz mindestens siebzig Aufenthaltszwecke, die eine Einreise nach Deutschland regeln. Ohne die angeforderten Voraussetzungen erfüllt zu haben, kann und darf niemand nach Deutschland kommen. Manchmal dauert dies sogar mehrere Jahre, um den sehr strengen Anforderungen nachzukommen. Flüchtlinge bilden nur einen kleinen Anteil unter den Einreisenden nach Deutschland, weil es für sie fast null legale Wege gibt, nach Deutschland einzuwandern und einen Asylantrag zu stellen. Und für diese sind in der Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen, die im Vergleich zu Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern bis zu 20 % niedriger sind. Und gerade für sie ist ja noch zusätzlich das sogenannte Bezahlkartensystem mit einer weiteren Benachteiligung eingeführt worden; in Niedersachsen beispielsweise sind lediglich 50,00 € und in Bremen 120,00 € Bargeld vorgesehen, der Rest sind dann Sachleistungen. Ihr wisst ja selber ganz genau, dass das Bundesverfassungsgericht vor Jahren festgestellt hat, dass die Gewährleistung des Existenzminimums (dies wäre das Asylbewerberleistungsgesetz) in einem Rechtsstaat nicht von migrationspolitischen Erwägungen abhängig gemacht werden sollte. Übrigens: wenn diese Flüchtlinge nicht kommen würden, würdet ihr viele Engpässe in den Helfertätigkeiten der Wirtschaft bekommen, um die Stellen im Niedriglohnsektor auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten und zu besetzen; und auch alte, fast unbewohnbare „Bruchbuden“ könnten nicht mehr gewinnbringend vermietet werden. Flüchtlinge belasten nicht die Kommunen, sondern entlasten sie beispielsweise hinsichtlich der Schul- und Kindergartenbelegung: ohne deren Kinder müssen vielleicht in den ländlichen Gegenden viele Schulen und Kindergarten schließen, ohne deren Existenz müsst ihr vielleicht auf euer italienisches Eis verzichten und ebenso auf deren Steuergelder, die vielleicht für die Renovierung der Schulbibliothek benötigt werden. Wollt ihr das wirklich? Wenn immer wieder von „Begrenzung“ die Rede ist, führt dies unter Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen dauerhaft zur Verhinderung von Identifikationsprozessen mit Deutschland. Und wir wissen ganz genau, dass damit nur Drittstaatsangehörige gemeint sind, die seit Jahrzehnten bei jeder Möglichkeit ausgegrenzt, diskriminiert werden. Dass hierzulande seit zig Jahren z.B. Menschen aus unterschiedlichen Gründen mehrheitlich auf legalem Wege nach Deutschland kommen, verschweigt ihr der Öffentlichkeit gegenüber, weil ihr sehr wohl wisst, dass ihr aus vielfältigen national- und europarechtlichen Gründen für folgende Gruppen keine Verschlechterung im rechtlichen Sinne durchsetzen könnt, obwohl ihr es gerne wolltet.
Schauen wir uns einmal die Statistiken für 2024 an: Wer ist aus welchem Grund im Jahr 2024 nach Deutschland eingewandert? Das sind vor allem Menschen aus Rumänien, Polen, Bulgarien, Italien, Spanien und Ungarn etc. Hier könnt ihr nicht von einer Begrenzung reden, weil ihr ja selber in den 90er Jahren ein System der Unionsbürgerschaft aufgebaut hat. Die betroffenen Länder werden auf die Barrikaden gehen, wenn ihr diesen Menschen das Freizügigkeitsrecht abschafft. Selbst den ukrainischen Flüchtlingen mit einer Zahl in Höhe von nur über 200.000 Menschen (für 2024) werdet ihr die Einreise nach Deutschland auch nicht verweigern können. Aber bei den Flüchtlingen aus den Drittstaaten, da könnt ihr von Begrenzung reden, weil ihr ganz genau wisst, dass es hier nie so einen starken Widerstand in der Öffentlichkeit gegen euren Begrenzungswunsch geben wird. Für EU – Bürgerinnen und -Bürger sowie für Ukrainerinnen und Ukrainer werdet ihr keine Begrenzung erreichen können, aber auch nicht fordern. Da werdet ihr gegen großen Widerstand sowohl auf innenpolitischer Ebene als auch auf europäische Ebene stoßen. Aber bei Flüchtlingen seid ihr sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene einig, dass es eine Abschottung gegenüber Drittstaatsangehörige und den Flüchtlingen geben soll, besonders gegenüber denjenigen, die islamischen Glaubens sind und nach Deutschland einwandern wollen. Bei diesen ganzen Diskussionen, die wir seit Jahrzehnten in Deutschland, z.B. unter dem Deckmantel „Begrenzung, Ordnung und Steuerung der Migration und Fluchtbewegung“ haben, ist nie zu vergessen, dass wir in unserem sehr demokratischen und reichen Deutschland Ende 2024 eine Gesamtzahl von ca. 3,545 Millionen Flüchtlingen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus hatten; und davon sind mindestens 1,250 Millionen ukrainische Flüchtlinge. In den ärmsten Ländern der Welt jedoch liegt die Gesamtzahl der Flüchtlinge noch höher als bei uns, wie beispielsweise in Iran, Pakistan, Sudan oder aber auch in der Türkei. Stand Juni 2024 waren nach dem UNHCR – Bericht, veröffentlicht im Juni 2025, mindestens 122 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Hinzu kommen auch mehrere Millionen staatenlose Menschen, denen eine Staatsangehörigkeit verweigert wurde und die nicht unbedingt einen Zugang wie z.B. zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zur Gesundheitsversorgung haben. Die Ursachen der Flucht, wie ihr das ja auch wisst, sind vielfältig: beispielsweise Kriege, in denen mit Waffen gekämpft wird, die aus dem Westen gekauft wurden; oder Armut, deren Ursache auf den ungerechten Welthandel zwischen Norden und Süden beruht. Nicht zu vergessen ist, dass weltweit mindestens 31 Millionen Menschen ihre Heimat aufgrund des Krieges oder der Vertreibung verlassen mussten; ebenso nachzulesen in dem erwähnten UNHCR-Bericht. Während ihr hier über einige hunderttausend Flüchtlinge redet (die Zahl der Erstasylantragsteller*innen für Deutschland lag im Jahr 2024 nicht einmal bei 230.000), die es jedes Jahr schaffen, in die EU zu kommen, und euch versucht abzuschotten, „vergesst“ ihr sehr gerne dabei, dass z.B. der Krieg im Sudan mindestens 14 Millionen Menschen zu Flüchtlingen gemacht hat, oder der Krieg in Syrien dazu geführt hat, dass mindestens 13 Millionen Menschen Syrien verlassen mussten oder der Bürgerkrieg in Afghanistan mindestens 10 Millionen Menschen zu Flüchtlingen gemacht hat und „vor unserer Haustür“ der Krieg in der Ukraine fast 9 Millionen Menschen. Wir wissen zurzeit nicht ganz genau, ob der noch andauernde Krieg in Gaza oder der im Juni 2025 beendete Krieg im Iran dazu führen wird, dass Menschen zu Flüchtlingen werden und „an den europäischen Türen klopfen“. Mindestens Dreiviertel der weltweiten Flüchtlinge leben in den armen Ländern der Welt, nicht in Europa! Und von all diesen Millionen ist nur ein kleiner Teil als Flüchtlinge in Deutschland angekommen; auch das wisst ihr besser als wir.
„Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme … beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“
Eine weder dem internationalen, noch dem europäischen, noch dem nationalen Recht entsprechende, unmenschliche Politik strebt ihr damit an, die sich in keiner Weise an den Menschenrechten orientiert. Dass man dadurch Flüchtlingen den einzigen legalen Fluchtweg nach Deutschland abschafft, ist nicht zu akzeptieren. Wo bleibt denn für euch das immer wieder in der Öffentlichkeit geschworene sich einsetzen für die Rechte der Frauen, Kinder, kranken und älteren Menschen, LGBTIQ? Denn unter diesen Bundesaufnahmeprogrammen befanden sich nicht nur eure sogenannten „Ortskräfte“, sondern auch zahlreiche Menschen aus diesen genannten Gruppen. Auch ihr bestraft dadurch diese besonders schützenswerten Menschen in ihren Herkunftsländern; nicht nur die Herrschenden in diesen Ländern vernichten deren grundlegenden Menschenrechte.
„Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt.“
(inzwischen im Bundestag am 27.06.2025 mit Stimmen von 444 Abgeordneten – darunter die rassistische AfD – beschlossen)
Hierbei geht es ja in Wirklichkeit um diejenigen 1.000 Menschen, die im Rahmen der Familienzusammenführung monatlich kommen könnten; diese Zahl habt ihr damals selber festgelegt. Doch selbst diese dürfen jetzt nicht mehr kommen, weil sie meist aus Ländern wie z. B. Syrien stammen, in denen der islamische Glaube überwiegt und sie – eurer Meinung nach – nicht der „europäischen Kultur“ entsprechen.
Unter diesen Menschen befinden sich sogar Eltern, bei deren Kindern in Deutschland ein subsidiärer Schutz anerkannt wurde (z.B. Syrien, Irak, Afghanistan). Die Zahl derjenigen Eltern, die im Rahmen der Familienzusammenführung zu Minderjährigen im letzten Jahr (2024) nach Deutschland gekommen sind, betrug gerade einmal 1.500. Überhaupt betrug die Zahl der bundesweit erteilten Visa für den Nachzug zu Genfer Flüchtlingskonvention – Flüchtlingen und subsidiär Geschützten ca. 20.000. Ihr stellt selber eure grundgesetzlich für alle geltende Menschenrechte damit in Frage: Wo bleibt denn die „Gleichheit vor dem Gesetz“ und wo bleibt der verfassungsrechtlich garantierte „Schutz der Ehe und Familie“ (Art. 6 GG); beide Rechte sind nicht nur im Grundgesetz verankert, sondern auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8), in der Allgemeinen Menschrechtserklärung (Art. 16), in der UN – Kinderrechtskonvention von 1989 (Art. 7).
Ihr zerstört unsere Familien: nach eurer Meinung sollen wir weiterhin von unseren Frauen, Männern und Kindern getrennt bleiben. Hierbei irrt ihr euch aber, denn es werden sich Wege finden, wahrscheinlich lebensbedrohliche Fluchtrouten, und diese werden überwunden, um den geliebten Menschen endlich wieder in die Arme zu schließen. Ihr könnt uns nicht einfach anlügen, in dem ihr behauptet: “wir haben ja für Härtefälle eine Tür aufgelassen“. Nur diejenigen, die nichts mit dem Ausländerrecht zu tun haben (das ist leider der überwiegende Teil der einheimischen und ausländischen Bevölkerung in Deutschland), können in dieser Hinsicht angelogen werden. Diejenigen aus der praktischen solidarischen Arbeit mit Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen wissen ganz genau, dass – auch wenn man als Drittstaatsangehöriger einen Anspruch auf Familiennachzug haben sollte – es noch mindestens ein paar Jahre dauert, um mit einem erteilten Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Der Weg, über einen Härtefall ein Visum erteilt zu bekommen, wo es dann meist um Krankheiten etc. geht, ist so schwer, dass er in vielen Fällen nicht stattgegeben wird. Denn hier sind die Anforderungen eurerseits sehr hoch: Beschaffung von Nachweisen, wie mindestens eine umfassende und fundierte Diagnose, Krankenhausaufenthalte etc. und alle möglichen Papiere müssen dann in die deutsche Sprache übersetzt werden. Ihr schadet dadurch wissentlich wichtigen Identifikationsprozessen unter den Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten mit Deutschland. Ihr handelt wohlwissend integrationsschädlich.
„… werden wir verstärkt Migrationsabkommen abschließen, um legale Zuwanderung zu steuern und die Rücknahmebereitschaft sicherzustellen. Wir werden die Zahl der Migrations- bzw. Rückführungsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten fortlaufend erweitern.“
Welche Länder sollen diese sein? Eure Logik „wir geben euch Geld – ihr nehmt eure Staatsangehörigen zurück“ wird nicht so einfach funktionieren, wird sogar dazu führen, dass man untertaucht und die Zahl der Recht- und Papierlosen hierzulande zunimmt. Deswegen ist eine von migrationspolitischen Interessen Deutschlands geprägte Zusammenarbeit mit irgendwelchen Drittländern nicht anzustreben bzw. dringend abzulehnen. Das verfolgte Ziel, einige bestimmte Länder gegen Visaerleichterungen zu „kaufen“, um die eigenen Landsleute zurückzunehmen oder sogar Staatsangehörige anderer Länder, ist unserer Meinung nach unmenschlich. Vielleicht seid ihr ja schon dabei, beispielsweise mit Kenia und Kirgisien Gespräche über ein Migrationsabkommen zu führen (tatsächlich wissen wir das noch nicht), womit ihr – im Fall Kirgisien – hofft, über dieses Land Menschen nach Afghanistan abschieben zu können; und vielleicht werdet ihr euer Ziel bei einigen Afghanen sogar erreichen. Aber über 90 % der Afghanen werden dieses Vorhaben nicht mitmachen, indem sie – ausgehend von ihrer guten Integration – mehrere Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes und / oder Artikel der EMRK geltend machen bzw. bei den entsprechenden Gerichten gegen eure Pläne klagen werden.
„Reguläre Migration nach Deutschland im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung werden wir auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzen“
Die Westbalkanregelung war eine sehr treffende und positive Entscheidung der alten Regierung. Denn viele der davon betroffenen Menschen gehören zu den benachteiligten Volks- und Religionsgruppen auf dem Westbalkan, wie die Roma in den ganzen Westbalkanländern und Türken beispielsweise in Nordmazedonien. Und es handelt sich dabei meist um Nichtqualifizierte, ohne Berufsausbildung; aber sie hatten großes Interesse am Arbeiten und kamen deswegen nach Deutschland. Die Westbalkanregelung war und ist für diese Menschen der einzige Weg nach Deutschland zu kommen bzw. in Deutschland zu arbeiten und mit deren Verdienst nicht nur ihre Familienangehörigen hierzulande zu ernähren, sondern auch das Überleben anderer Familienangehöriger und Verwandten in ihren Herkunftsländern zu sichern. Eure Begrenzung dieses Personenkreises auf 25.000 ist eine unmenschliche Handlung eurerseits an diesen Menschen, aber es schadet auch unserer Wirtschaft und der Einnahme von Steuergeldern.
„Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen.“
Tut nicht so, als ob ihr mit den Grenzkontrollen jetzt erst angefangen habt; die Neuerung diesmal ist lediglich der Einsatz von mindestens 3.000 zusätzlichen Beamtinnen und Beamten … auf Kosten unserer Steuergelder. Eurer Meinung nach soll dadurch „illegale Migration verhindert und Schleußer festgenommen“ werden und ihr wollt dem Ausland und den Flüchtlingen gegenüber signalisieren, dass eine „Änderung der Migrationspolitik in Deutschland stattfindet“. Auch dies wird euch nichts nutzen; auch dann nicht, wenn ihr betont, dass ihr bestimmten Flüchtlingsgruppen, wie z.B. den Kindern, den schwangeren Frauen und älteren, kranken Menschen, die Einreise gestatten werdet. Euer Bestreben, euch damit in der Öffentlichkeit darzustellen, als würdet ihr die Menschenrechte wahren, wird nicht aufgehen.
Mit den Kontrollen habt ihr eigentlich schon vor zehn Jahren wieder angefangen, wie z.B. an der Grenze zu Österreich mit den sogenannten „temporären“ Grenzkontrollen, und seit 2023 kontrolliert ihr auch an den Grenzen Tschechien, Schweiz etc. Aber auch Frankreich kontrolliert die Grenze zu Italien bzw. behindert Menschen an der freien Fahrt nach Frankreich. Auch wenn ihr alle seit Jahren vom offenen Schengenraum redet, ist dieser in Wirklichkeit nur für den Warenverkehr existent. Für Menschen ist diese freie Fahrt nur dann gegeben, wenn sie „blaue Augen und blonde Haare“ haben bzw. dem „europäischen Kulturkreis“ angehören. Menschen mit einem Asylgesuch werden seit Jahren an den Grenzen nach Österreich, Tschechien, Bulgarien etc. abgeschoben, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob es sich dabei um alte oder alleinstehende Frauen – mit und ohne Kinder – handelt. Nur bekommt die Öffentlichkeit leider nicht unbedingt alles mit, was sich an den Grenzen abspielt.
Durch euer Handeln stellt ihr nicht nur demokratische Gesetzgebungen in Frage, die ihr selbst vor zig Jahren eingeführt hattet, wie beispielsweise das Non – Refoulement – Gebot (Nichtzurückweisung), sondern ihr schafft damit auch das Asylrecht ab.
Es muss in Deutschland weiterhin geprüft werden, ob jemandem, der ein Asylgesuch stellt, eine politische Verfolgung droht oder nicht. Gleichfalls muss weiterhin geprüft werden, welches Land innerhalb der EU für das Asylverfahren zuständig ist. Auch mit der ständigen Durchführung von Grenzkontrollen stellt ihr selber das europäische Freizügigkeitsrecht für alle EU – Staatsbürger*innen in Frage, worauf ihr ja zig Jahre lang selbst stolz wart.
ABER: Gott sei Dank, dass es in Deutschland Verwaltungsgerichte und Richter*innen gibt, wie im Falle des Verwaltungsgerichts Berlin, das im Juni 2025 eure Zurückweisungspraxis als rechtswidrig erklärte bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu verpflichtete, Flüchtlingen den Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates nach der Dublin-III-Verordnung zuzugestehen. Das bedeutet: zuerst muss das zuständige Land ermittelt werden und erst dann kann ein Flüchtling in dieses Land zurückgeführt werden, in dem seine Asylgründe geprüft werden. Die Vorreiterrolle bei solchen rassistisch begründeten Vorgehensweisen (Zurückführen, Abschieben, Abschotten…) hat in Deutschland seit eh und je ein Innenminister der CSU gehabt; diesmal heißt er Alexander Dobrindt. Gleich nach seiner Ernennung zum Bundesinnenminister hat er im Mai 2025 einen Brief an den Präsidenten der Bundespolizei geschrieben und gefordert, Flüchtlingen bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedsstaat die Einreise zu verweigern und diese zurückzuweisen. Herr Dobrindt hält also an seinen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen fest trotz des begrüßenswerten Urteils vom Verwaltungsgericht Berlin. Somit stellt er rechtstaatliche Grundprinzipien in Frage; eine solche Verfahrensweise kennen wir eigentlich nur aus undemokratischen, willkürlich handelnden Unrechtsstaaten, aus denen Flüchtlinge fliehen. Für die CSU scheint das christliche Gebot der Nächstenliebe „Liebe deine Nächsten wie dich selbst“ nicht zu gelten. Und der Innenminister schafft nun alles ab, was aus dem Jahr 1993 vom Asylrecht zurückgeblieben ist. Zwar hatte man mit den damaligen Änderungen das Asylrecht, wonach politisch Verfolgte Asylrecht genießen, für diejenigen abgeschafft, die über die sicheren Drittländer nach Deutschland eingereist waren. Seither kann kaum ein Flüchtling sich auf diesen Paragrafen beziehen, denn alle an Deutschland grenzenden Länder sind ja sicher. Jetzt aber beabsichtigt Herr Dobrindt gar keinen mehr rein zu lassen; nur diese Rechnung wird nicht aufgehen. Flüchtlinge werden weiterhin kommen und in Deutschland bleiben – legal oder illegal.
Eigentlich ist die Frage dahingehend zu stellen, wie wir mit Flüchtlingen in Deutschland umgehen bzw. was für ein gesellschaftliches Zusammenleben wir unter allen aufbauen möchten, u.a. auch mit anerkannten und nicht anerkannten, mit bleiberechtigten und nicht bleibeberechtigten. Ebenfalls ist die Frage zu stellen, ob euer Umgang mit Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen bezüglich Menschenwürde, Rassismus, Familienzusammenführung, Kindeswohl, Abschiebungshaft, Asylbewerberleistungsgesetz, … hierzulande mit einem Grundgesetz, wie wir es hier in Deutschland haben, in Verbindung zu bringen ist, das weltweit zu den demokratischsten Grundgesetzen gehört; jedenfalls mit eurer sogenannten „Asylwende“ – Politik missachtet ihr selber geltendes Recht.
Wir stören weder eure öffentliche Ordnung noch eure Sicherheit: dass die öffentliche Ordnung und die Sicherheit in Deutschland von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen gestört werden, ist eine Propaganda der rassistisch – faschistischen Kreise, um ein „reinrassiges“ homogenes Deutschland zu fordern. Wollt ihr denn wirklich so ein homogenes Deutschland? Handelt nicht den ideologischen Denkweisen der Rassisten entsprechend, sondern dagegen! Gott sei Dank, dass es an den Grenzgebieten zu Österreich, Frankreich oder Tschechien genug Dörfer und Städte gibt, die eure Abschottungspolitik stark kritisieren und nicht unbedingt mitmachen wollen. Handelt und legalisiert nicht die seit eh und je herrschenden politischen Forderungen rassistisch – faschistischer Kreise, die bereits auf Forderungen Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts zurückgehen; schadet nicht dem immer noch grundgesetzlich geschützten Asylrecht, sondern handelt auf d Grundlage von Menschlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie … Auch wir teilen voll und ganz die Meinung anderer zivilgesellschaftlicher Vereine, Einzelpersonen, dass euer Handeln – die Asylsuchenden an den deutschen Grenzen zurückzuweisen – europarechtswidrig ist. Alle müssen zumindest die Chance haben, den derzeit immer noch geltenden Dublin – Verordnungen entsprechend, ihre Asylanträge prüfen zu lassen, bevor sie in die Deutschland umgebenden „sicheren“ EU – Länder abgeschoben werden.
„Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern … Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend. Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote … unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.“
Auch damit beabsichtigt man einen großen Teil der Flüchtlinge vom grundgesetzlich geschützten Asylrecht auszuschließen, u.a. besonders Flüchtlinge aus dem afrikanischen Kontinent. Denn diejenigen Flüchtlinge, die aus solchen zu sicheren Drittländern erklärten Ländern kommen (zurzeit sind „sichere Drittländer“ alle EU – Länder, Westbalkanländer, Senegal, Ghana und Georgien), können zwar – sofern sie nicht auf dem Adriatischen Meer mit ihrem Schlauchboot ertrunken sind – in Deutschland einen Asylantrag stellen, aber dieser wird sofort vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet abgelehnt“. Dies ist der schlimmste Ablehnungsbescheid, den ein Flüchtling hierzulande bekommen kann. Jede und Jeder in der praktischen solidarischen Arbeit weiß ganz genau, dass es unmöglich ist, innerhalb der gekürzten Frist eine aufschiebende Wirkung der Klage zu erreichen; dazu bedarf es einen rechtsanwaltlichen Beistand, den man erst einmal organisieren muss, um dann auch noch den Widerspruch – die Klage vorzubereiten. Ein als offensichtlich unbegründet abgelehnter Asylantrag hat in den allergeringsten Fällen eine aufschiebende Wirkung der Klage zur Folge, sodass das Asylverfahren innerhalb von ein paar Wochen zu Ende geht und dann die Ausländerbehörde an der Tür des betreffenden Flüchtlings klopft, um ihn zu einer „freiwilligen Ausreise“ zu bewegen. Diese Menschen bekommen immer ein Arbeitsverbot und durch das Arbeitsverbot haben sie dann keine Möglichkeit mehr, von irgendwelchen Bleiberechtsregelungen zu profitieren.
Wie bereits erwähnt, plant ja die jetzige Bundesregierung auch Indien, Marokko, Tunesien, und Algerien in die Liste der „sicheren Herkunftsländer“ aufzunehmen. Wahrscheinlich aber werden Kolumbien, ebenso wie die afrikanischen Länder Elfenbeinküste, Gambia, Kamerun, Liberia, Simbabwe, Togo etc. ebenfalls aufgenommen, da die Anerkennungsquote hinsichtlich der Asylanträge meist unter „5 % liegt“. Viele dieser Flüchtlinge leben u.a. in Libyen, bevor sie ihre Flucht in die EU fortsetzen. In Libyen leben seit Jahren fast 4 Millionen Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge aus West- und Zentralafrika unter unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen: geringe Löhne, Folter durch Milizen, Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen etc. Ohne die Arbeitskraft dieser Flüchtlinge läuft auf den Baustellen, in Restaurants oder an Tankstellen in Libyen nichts. Und dieses Land wollt ihr wahrscheinlich auch als „sicheres Herkunftsland“ aufnehmen, um Flüchtlinge auf „rechtlichem Wege“ dazu zu zwingen, dahin zurückkehren bzw. um „die Anzahl der Asylsuchenden hierzulande zu reduzieren“. Nach eurer Meinung soll die rechtliche Ungleichbehandlung unter den Flüchtlingen weiter fortbestehen: während der Flüchtling – beispielsweise aus der Ukraine – der der „europäischen Kultur“ nahe zu stehen scheint, herzlich willkommen ist, ist derjenige Flüchtling, der der „europäischen Kultur“ fremd zu sein scheint, nicht herzlich willkommen.
„Wir werden GEAS noch in diesem Jahr ins nationale Recht umsetzen und es auf europäischer Ebene weiterentwickeln.“
Wie wir wissen, versucht eigentlich auch die EU schon seit Jahren den Zugang der Flüchtlinge zum europäischem Asylsystem zu verhindern. Auch sie will, dass Flüchtlinge in „sicheren“ Drittstaaten bzw. in den eigens dafür gebauten Aufnahmeeinrichtungen an den europäischen Grenzen ihre Asylanträge stellen und im Falle einer Anerkennung innerhalb der EU umverteilt werden. Ansonsten sollen sie, egal aus welchem Land und mit welchem Fluchtgrund sie die EU erreicht haben, in diese Drittländer überstellt werden. Ob sie dies aber durchführen können? Nach EU – Recht gilt ein Staat dann als sicher, wenn es dort einen Schutz für Flüchtlinge vor Zurückweisung, einen Zugang zum Asylverfahren und keine Gefahr für Leib und Leben gibt.
Ebenfalls sollen nach EU – Vorhaben Einsprüche gegen Asylbescheide keine aufschiebende Wirkung der Klagen mehr haben. Die Konsequenz daraus wäre: egal, ob du klagst oder nicht, du wirst sowieso abgeschoben. Da fragen wir uns dann: wo bleibt denn eure seit zig Jahrzehnten vertretene Linie hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit? Nach eurer Meinung gibt es ja in vielen Länder der Welt keine Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Deswegen vertretet ihr ja diejenigen Länder, nach denen man sich z.B. im politischen Sinne orientieren sollte. Eure Rechtsstaatlichkeit sollte ja auch in unseren Ländern als Vorbild funktionieren!!!
„Auf europäischer Ebene ergreifen wir mit Blick auf Debatten um das Konzept der sicheren Drittstaaten eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements, um Rückführungen und Verbringungen zu ermöglichen.“
Dass man zum Zweck der Auslagerung von Asylverfahren oder der Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten (wie Italien ja dies in Albanien macht) versucht, ein Ankommen der Flüchtlinge in die EU – Länder zu verhindern, ist grundsätzlich abzulehnen. Besonders Italien und Ungarn machen im EU – Parlament Druck, dass dies von allen EU – Ländern umgesetzt wird. „Manchmal“ wird sogar dafür plädiert, dass solche „Einrichtungen“ bzw. Abschiebezentren außerhalb der EU bzw. auf dem afrikanischen Kontinent eingerichtet werden sollten. Dass Flüchtlinge in ihnen unbekannte Länder abgeschoben und dort unter unmenschlichen Bedingungen untergebracht werden sollen, ist unsererseits grundsätzlich abzulehnen. Es ist leider schon jetzt der Fall, dass z. B. selbst in Bulgarien, Griechenland, Rumänien Flüchtlinge unmenschlich behandelt werden, jeglicher Zugang zum Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem, Schulsystem, zu Integrationsangeboten verweigert wird.
„Wer den Aufenthalt in Deutschland missbraucht, indem er hier nicht unerheblich straffällig wird oder gewalttätige Stellvertreterkonflikte auf deutschem Boden austrägt, dessen Aufenthalt muss beendet werden. Künftig muss daher gelten: Bei schweren Straftaten führt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regellausweisung. Dies gilt insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Volksverhetzung, bei antisemitisch motivierten Straftaten sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.“
„Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen. Wir wollen die freiwillige Rückkehr besser unterstützen, indem wir Anreize und die Rückkehrberatung stärken. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden. … Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. … Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. … Wir wollen eine Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt. Wir werden zudem alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kapazitäten für die Abschiebehaft deutlich zu erhöhen und dafür sorgen, die Möglichkeiten für Haft und Gewahrsam praxisnäher auszugestalten. … Wir prüfen gemeinsam mit den Ländern die Einrichtung von durch den Bund betriebenen Bundesausreisezentren mit dem Ziel der Beschleunigung von Ausreisen. … Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben, beginnend mit Straftätern und Gefährdern.“
So ist es z.B. schon jetzt der Fall, dass ihr in einigen Gegenden Deutschlands unter der verschönernden Bezeichnung „Dublin Zentrum“ Bundesausreisezentren aufgebaut habt und aufbaut, in denen „ausreisepflichtige Flüchtlinge“ – vielleicht mit der Zeit auch Migrantinnen und Migranten – untergebracht werden, deren Leben dort sich von einem Leben in einer Gefängniszelle kaum unterscheidet; selbst Frauen mit neugeborenen Babys sind in solchen Einrichtungen anzutreffen. Dort bekommen Flüchtlinge morgens, mittags und abends etwas zu essen, aber keinen einzigen Cent, um beispielsweise Windeln für ihre Babys kaufen zu können. Ohne Geld sind sie nicht in der Lage, sich anwaltlich vertreten zu lassen bzw. gegen eure negativen Bundesamtsbescheide vorgehen zu können. Also auch hier werden rechtsstaatliche Mindestnormen für Menschen mit Füßen getreten. Es gibt auch inzwischen mehrere Bundesländer, Städte und Landkreise, die diese „Bett-Brot-Seife-Politik“ überall durchsetzen wollen, um angeblich die sogenannten „nichtbleiberechtigten, ausreisepflichtigen Flüchtlinge“ selber dazu zu bewegen, entweder in die Illegalität unterzutauchen oder Deutschland „freiwillig“ zu verlassen. So z. B. geht bei den afghanischen Flüchtlingen die Anerkennungsquote ihrer Asylanträge sehr stark zurück.
Das bis vor Kurzem noch vorhandene rechtsstaatliche Mittel für Flüchtlinge, die in der Abschiebhaft sitzen und denen bisher die Möglichkeit angeboten wurde, einen staatlicherseits verpflichteten Rechtsbeistand zu haben, jetzt abzuschaffen, ist auch ein Abbau der Rechtsstaatlichkeit hierzulande nach unserer Meinung; heute für Flüchtlinge, morgen vielleicht für andere in Deutschland aufenthaltsberechtigte Migrantinnen und Migranten, Obdachlose, Bürgergeldempfänger*innen.
Auch damit werdet ihr nicht unbedingt die sogenannten Abschiebungen erleichtern können. Denn auch dafür wird es weiterhin in Deutschland Menschen geben, die sich für einen kostenlosen rechtlichen Beistand der Flüchtlinge, z.B. in der Abschiebehaft, einsetzen werden! In die Herkunftsländer der Flüchtlinge, in denen auf die Menschenrechte „gespuckt“ wird, darf nicht abgeschoben werden, auch wenn es in diesen Ländern keinen Bürgerkrieg mehr geben sollte (Syrien und Afghanistan)! Und auch das Gerede – von rechts bis sogar zu manchen „Linken Kreisen“ – in der Öffentlichkeit, „Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen“, entspricht nicht den Realitäten, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Bei diesen als abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber / Flüchtlinge bezeichneten Menschen handelt es sich um geduldete Flüchtlinge, deren bundesweite Zahl mit Stichtag Ende 2024 bei ca. 220.000 lag. Der größte Teil von ihnen haben die Gründe hierfür nicht selbst zu vertreten; weshalb sie das Land auch nicht verlassen. Höchstens ein Anteil von 10 % dieser Flüchtlinge haben den Grund selbst zu vertreten, weil sie ihre Identität nicht aufklären; bundesweit liegt die Zahl dieser Personen gerade mal bei 16.000. Solche Fälle / Personen sind uns in der praktischen Arbeit bekannt. Ob sie in Deutschland bleiben sollen oder nicht, ist nicht unser Problem. Dass man aber immer wieder von so einem geringen Anteil ausgehend alle Flüchtlinge dafür rechtlich „bestraft“ bzw. immer wieder den berechtigten geduldeten Flüchtlingen ihre Rechte verweigert, ist überhaupt nicht akzeptabel. Die Gründe dafür, warum einige der „nichtberechtigt geduldeten“ Flüchtlinge nicht mit offenen Karten spielen, sind vielfältig: falsche Informationen über das Asylverfahren, nicht nur von Schleppern, sondern sogar von „Ehrenamtlichen“ mit und ohne Migrationshintergrund; bewusst falsche Beratung durch bestimmte Beratungsstellen, weil sie ihre Projekte fördern lassen müssen, keine richtige Belehrung über Rechte und Pflichten in Deutschland in vielerlei Hinsicht usw.
„Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht.“
Schon jetzt ist es der Fall, dass beispielsweise bei den sogenannten „Dublin – Fällen“ den betroffenen Flüchtlingen die Leistungen gekürzt werden. Auch solche Menschen sind von Leistungskürzungen betroffen, denen man unterstellt, dass sie bei der Passbeschaffung nach dem Aufenthalts- und Asylgesetz in der entsprechenden Auslandsvertretung in Deutschland nicht mitgewirkt haben. Und denjenigen Flüchtlingen, die vom Sozialamt zu sogenannten gemeinnützigen Arbeiten für einen Stundelohn von 80 Cent verpflichtet werden und diese Arbeit verweigern, kürzt ihr ebenfalls die Leistungen. Dieser Arbeitszwang ist für Flüchtlinge herabwürdigend und unmenschlich.
„Die Migrationsberatung für Erwachsene Zugewanderte (MBE) wird fortgeführt und auskömmlich finanziert. Ergänzend verbessern wir die Zusammenarbeit von Bund und Ländern und Kommunen bei der Integration. „
Die weitere Finanzierung der MBE ist begrüßenswert, weil durch die Beratungsstellen die neuzugewanderten Menschen zu vielen rechtlichen, sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Fragen Unterstützung finden und ihre Zukunft dadurch in Deutschland teilhabend verwirklichen können. Allerdings fragen wir uns, was ihr unter einer „auskömmlichen“ Finanzierung versteht. Denn eines steht mit Sicherheit fest: so, wie die Rahmenbedingungen für die Durchführung und die Finanzierung der MBE seit bereits 20 Jahren (!) sind, kann es nicht weitergehen! Der Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten und den bereitgestellten Bundesmitteln wird seit Jahren immer größer, sodass besonders kleine Träger nicht mehr in der Lage sind, eine MBE-Stelle zu finanzieren und bereits angekündigt haben, Standorte zu schließen und Stellen abzubauen. Auch für dringend notwendige Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland bedeutet dies weniger Beratungsangebote für eine effiziente Integration in unsere Gesellschaft.
Eine weitere Herausforderung ist, dass diese „projektbezogene“ Förderung lediglich immer nur für ein Jahr erfolgt; das heißt, für jedes Jahr ein neuer Antrag, ein neuer Verwendungsnachweis, ganz abgesehen von der Planungsunsicherheit für Träger und Personal. Deshalb fordern wir, eine an den tatsächlichen Kosten einer MBE-Stelle angepasste (Festbetrags-) Finanzierung sowie die Gewährleistung einer mehrjährigen Projektphase, für eine effektivere, wirkungsorientiertere Umsetzung der MBE und für eine gelingende Integration sowie gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund.
„Wir wollen mehr in Integration investieren, Integrationskurse fortsetzen, die Sprach – Kitas wieder einführen, das Startchancen – Programm fortsetzen und auf Kitas ausweiten.“
Auch dies ist grundsätzlich zu begrüßen, denn beispielsweise der Spracherwerb ist ein wichtiges Instrument für eine gelingende Integration und Teilhabe … ABER: Was ist denn mit gestrichenen Integrationskursen für Eltern, Frauen und Jugendliche oder mit den vielen Berufssprachkursen für die Sprachniveaustufen A2, B1, C1, C2? Und warum werden Wiederholer-Kurse und Fahrtkostenzuschüsse bei den Integrationskursen gekürzt?
„Integration muss weiterhin gefördert, aber intensiver als bisher eingefordert werden. Durch effiziente und zielgerichtete Angebote wollen wir bessere Startchancen für Bleiberechtigte schaffen. … Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten definieren. Die Integrationsvereinbarungen erwerbsloser Schutzberechtigter sollen konkrete Schritte zur Arbeitsmigration (insbesondere Aufnahme einer integrativen Tätigkeit oder Ausbildung) enthalten. … Die Wohnsitzregelung entwickeln wir fort. Wir wollen zum einen geflüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen. Für Opfer häuslicher Gewalt wollen wir Erleichterung bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage schaffen. Zum anderen werden wir die übrigen Ausnahmetatbestände reduzieren, damit die Wohnsitzregelung wieder zur Regel wird und nicht die Ausnahme bleibt.“
Auch ein auf Rechte und Pflichten basierendes Integrationskonzept, entsprechend dem Prinzip des Förderns und Forderns, finden wir begrüßenswert, aber unter der Voraussetzung, dass alle Punkte einer Integrationsvereinbarung auch mit den Betroffenen sehr verständlich besprochen (bei Bedarf auch muttersprachlich) und vor allem, dass sie bei der Ausgestaltung solcher Integrationsvereinbarungen mit einbezogen werden; ohne Androhung von Sanktionen. Es reicht nicht aus, vorgefertigte Formulare zur Unterschrift vorzulegen und dabei individuelle Bedarfe und auch Ressourcen unberücksichtigt zu lassen.
Die Förderung der „Migrantenselbstorganisationen“ finden wir grundsätzlich sehr gut! Allerdings stellt sich hier die Frage: welche Migrantenselbstorganisationen fördern wir? Fördern wir diejenigen, die unter dem Begriff „Integrationsarbeit“ hierzulande herkunftslandorientierte Politik betreiben oder solche, die wirkliche Integrationsarbeit leisten und nicht unbedingt unter den bundesweiten Dachverbänden organisiert sind? Wir denken, dass nur solche Migrantenselbstorganisationen Förderungen erhalten sollten, die säkular demokratisch geprägt sind und sich aktiv an der Gestaltung von Integrationsprozessen beteiligen.
Dass aufgrund unserer „besonderen Förderlandschaft“ oft bei der Gestaltung der Integration vor Ort unbedingt Migrantenselbstorganisationen als Kooperations- und Ansprechpartner „gebraucht“ werden – ohne sie direkt in die Ausgestaltung von Projekten einzubeziehen – finden wir absolut unakzeptabel. Und nach unserer Meinung sollten Projekte, egal ob europa-, bundes-, landes- oder kreisweit, entsprechend den jeweiligen Bedarfen der Betroffenen ausgeschrieben und gefördert werden und nicht, wie es der Regelfall ist, vermeintliche Bedarfe schaffen und dann Projekte so „verbiegen“, dass sie ins Konzept passen und finanziert werden. Die Gesellschaft und die Steuerzahler*innen werden dies danken.
Was ist gemeint mit der Reduzierung der Ausnahmetatbestände bei der Streichung der Wohnsitzauflage im Koalitionsvertrag? Werden Flüchtlinge, die irgendwo eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder einen Ausbildungsplatz gefunden haben, nicht mehr ihren Wohnsitz wechseln können? Oder was ist damit gemeint?
„Für geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind … und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben … werden wir einen befristeten Aufenthaltstitel schaffen. … Die Regelung tritt zum 31.12.2027 außer Kraft.“
Dies ist sehr begrüßenswert! Wir werden dieses Vorhaben der Koalitionsregierung in der praktischen Arbeit unterstützen und freuen uns schon darauf, für einige Flüchtlinge, die von bisherigen Bleiberechtsregelungen ausgeschlossen waren, dadurch etwas erreichen zu können bezüglich eines entsprechenden Aufenthaltstitels.
„Wir setzen auf eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren – sowohl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Dabei werden wir auch die Rechtsmittelzüge in den Blick nehmen und ermöglichen die Einrichtung von besonderen Verwaltungsgerichten für Asylrechtssachen. … Nach einer Ausweisung oder einer Abschiebung soll grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden.“
Auch unserseits ist eine Asylverfahrensbeschleunigung zu begrüßen und für manche Flüchtlinge ist dies schon zum Teil der Fall. Auch Flüchtlinge wünschen sich verkürzte Asylverfahrenszeiten, damit das monatelange Warten ein Ende hat. Nur hier soll dann aber der Rechtsschutz weiterhin geöffnet bleiben bzw. sollten sogar nach unserer Meinung alle Ablehnungsbescheide vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine automatische Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage haben, damit die Flüchtlinge z.B. genug Zeit haben, um sich mit Ablehnungsbescheiden des Bundesamtes grundsätzlich auseinanderzusetzen und Nachweise hinsichtlich Ihrer Asylantragsbegründung zu sammeln.
„Wir schaffen die „Turboeinbürgerung“ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschafts-rechts fest.“
Es ist sehr begrüßenswert, dass man grundsätzlich an der alten „revolutionären“ Reform hinsichtlich des Staatsangehörigkeitsrechts festhält bzw. es im Zusammenhang mit der Beantragung einer Einbürgerung bei einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren belässt. Auch hinsichtlich der Möglichkeit, eine doppelte Staatsangehörigkeit weiterhin haben zu können, finden wir begrüßenswert. Aber die Streichung der Möglichkeit, aufgrund sehr guter Integrationsprozesse in die Gesellschaft (Sprachkenntnisniveau C1, schulische und berufliche Erfolge und bürgerschaftliches Engagement) bereits bei einer Mindestaufenthaltszeit von drei Jahren eingebürgert zu werden, betrachten wir als sehr integrationsfeindlich; unter anderem auch wegen der Formulierung, „diese wäre ja eine Turboeinbürgerung gewesen und deswegen schaffen wir sie ab“. Dadurch unterstützt ihr die rassistischen Kreise in ihrem Bestreben, Migrantinnen und Migranten auszugrenzen.
Mit der Abschaffung dieser Möglichkeit nach drei Jahren eingebürgert zu werden, möchtet ihr die schulischen und beruflichen Erfolge der Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge „vom Tisch haben“ bzw. auf keinen Fall Wertschätzung für eine positive und erfolgreiche Integration signalisieren. Oder ihr wollt, dass Ausländer*innen weiterhin in der Gesellschaft als „Problemfälle“ gesehen werden. Ihr vergesst aber dabei, dass die Streichung einer schnelleren Einbürgerung bei sehr guter Integration sehr negative Auswirkungen besonders bei der Anwerbung neuer Fachkräfte hat, die man ja seitens der Agentur für Arbeit im Ausland tagtäglich versucht. Wer will denn in ein Land einwandern, in dem es für Ausländer, als Beispiel seien hier die türkeistämmigen Menschen erwähnt, die hier seit fast 65 Jahren leben, nicht einmal das Kommunalwahlrecht gibt? Auch die Zahl derjenigen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben (zurzeit betrifft dies mindestens 12 Millionen Menschen), werdet ihr dadurch in die Höhe treiben; die Lücke zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung wird ständig zunehmen. Das wird dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schaden. Ihr werdet mit einer großen Zahl der Wohnbevölkerung große Demokratiedefizit- bzw. Legimitationsprobleme haben, weil sie nicht einmal die Möglichkeit hat, an der minimalsten Form der politischen Partizipation – der Kommunalwahl – teilzuhaben. Das wird schließlich zu einem Prozess führen, der die Identifikation dieser Menschen mit dem deutschen Staat sehr stark negativ beeinflusst. Da braucht ihr euch dann nicht wundern. Auch das Vorhaben, die Bestimmungen bezüglich der Lebensunterhaltsicherung zu verschärfen, um eingebürgert zu werden, finden wir nicht akzeptabel; deswegen nicht, weil dadurch wiederum Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen sowie Alleinerziehende und ältere Menschen von der Einbürgerung ausgeschlossen werden (könnten), weil sie ihren Lebensunterhalt nicht hundertprozentig sichern können.
„Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der Massenzustrom – Richtlinie, die nach dem 01.04.2025 eingereist sind, sollen wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie bedürftig sind.“
Anstatt Flüchtlinge aus der Ukraine nun auch unter das Asylbewerberleistungsgesetz zu stellen, wäre es sehr begrüßenswert, wenn dieses Ausgrenzungssystem für alle abgeschafft würde. Wie es jedoch nun aussieht, werden wir dies wahrscheinlich in den nächsten Jahrzehnten nicht erleben können.
Hier nun einige unserer (dringend notwendigen) Forderungen, die mit größter Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden, aber dennoch von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen für immer zu fordern sind:
- das Asylrecht darf nicht in Frage gestellt werden,
- Öffnung der Integrations- und Berufssprachkurse für alle, u.a. auch für Asylbewerber*innen, egal aus welchem Land sie kommen,
- Ermöglichung des Schulbesuchs für alle,
- Legale Einreisemöglichkeiten für alle Drittstaatsangehörige, z.B. Erleichterung des Visumverfahrens und der Familienzusammenführung,
- keine Abschottung Deutschlands und der EU von Flüchtlingen, sondern Aufnahme und gerechte Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU und Deutschland
- keine Bekämpfung der Fluchtursachen unter dem Deckmantel „Unterstützung der Flüchtlinge in Drittländern“ bzw. kein Geld an autoritäre Regime …, sondern eine auf den Menschrechten basierende gleichberechtigte Teilhabe- und Eingliederungspolitik für ein gelingendes gesellschaftliches Zusammenleben aller Wohnbevölkerungsgruppen,
- eine strikte Ablehnung – keine Übernahme der faschistischen Rhetorik der AfD hinsichtlich der Diskussionen im Kontext Migration, Integration und Flucht,
- eine schnellere Ermöglichung der Teilhabe an der Gesellschaft für alle (kein Arbeits- und Ausbildungsverbot),
- eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen vor Ort (keine Ausreisezentren, keine Flüchtlingswohnheime, kein Dublin – Zentrum),
- erleichterte Möglichkeiten eines Spurwechsels für Flüchtlinge in eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung, egal aus welchem Land man stammt,
- Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Aufnahme der Geflüchteten in die reguläre Sozialgesetzgebung,
- Vereinfachung der Bleiberechtsmöglichkeiten für alle Flüchtlingsgruppen, z.B. nur mündlicher Nachweis von Deutschkenntnissen, besonders für nicht alphabetisierte Flüchtlinge,
- Besondere Unterstützung und Förderung der säkular demokratisch geprägten Migrantenselbstorganisationen hinsichtlich ihrer Arbeit, politischen Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe,
- Schutz der Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge vor faschistischer Gewalt und Diskriminierung,
- sehr klare Haltung und keine Zusammenarbeit mit den Rassisten, egal welcher Volks- und Religionszugehörigkeit,
- sich einsetzen für eine friedliche und gleichberechtigte Gesellschaft,
- Visumerleichterungen für Familienangehörige der Türkeistämmigen, ohne deren bereits seit mehreren Jahrzehnten eingebrachte Arbeitskraft Deutschland kein wirtschaftliches Wachstum hätte,
- …
KURZ GESAGT:
Gleiche Rechte für alle, die in Deutschland leben!
Verfasser: Rahmi Tuncer, Vorsitzender bei mosaik – Pro Asyl für den Landkreis Diepholz e.V. und Anatolisches Bildungs- und Beratungszentrum e. V. Bremen, Juli 2025

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